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Veröffentlicht am Juni 23 2015

Flexibler Wohnsitz für wohlhabende Antragsteller für australische Visumsinvestitionen

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By  Herausgeber
Aktualisiert April 27 2023

Es wurde bestätigt, dass Australien ab Anfang Juli neue flexible Aufenthaltsregelungen für das Significant Investor Visum einführt.

Darüber hinaus wird es ab dem 01. Juli weitere Änderungen geben, die das gesamte Business Innovation and Investment Program (BIIP) betreffen, das geschaffen wurde, um Investoren und Unternehmer aus der ganzen Welt anzulocken.

Es umfasst derzeit das Investor-Visum, das Business-Innovation-Visum und das Significant-Investor-Visum (SIV) und ab Juli auch das Premium-Investor-Visum (PIV).

Um ein SIV oder PIV zu erhalten, muss ein Antragsteller eine Investition tätigen, die dem entsprechenden Investitionsrahmen entspricht. Der Rahmen soll Investitionen in innovative australische Ideen und aufstrebende Unternehmen fördern.

Voraussetzung für die Berechtigung zum dauerhaften SIV ist, dass entweder der Hauptantragsteller 40 Tage im Jahr in Australien wohnt oder der Zweitantragsteller, bei dem es sich um einen Ehegatten oder De-facto-Partner handeln kann, 180 Tage pro Jahr in Australien wohnt.

Diese Wohnsitzerfordernis gilt pro Jahr und wird kumulativ über den Zeitraum des vorläufigen Visums berechnet; zum Beispiel 160 Tage über vier Jahre für einen Hauptantragsteller oder 720 Tage über vier Jahre für den Zweitantragsteller.

Ebenfalls ab dem 01. Juli 2015 wird Austrade neben den Regierungen der Bundesstaaten und Territorien ein berechtigter Nominator für das SIV sein. Austrade wird auch der einzige Nominator für den PIV sein. Zu den weiteren Änderungen, die sich auf das SIV und das PIV auswirken, gehört die Wiedereinführung des Rollentauschs, der es einem sekundären Antragsteller ermöglicht, im Namen des primären Antragstellers die Erfüllung der primären Kriterien für das Dauervisum zu beantragen. Außerdem wird die Mindestpunktzahl für die Punkteprüfung von 65 auf 50 Punkte herabgesetzt.

Gemäß den Änderungen müssen neue SIV-Antragsteller mindestens 5 Millionen US-Dollar in konforme Investitionen investieren, wozu nun mindestens 500,000 US-Dollar an zulässigem australischem Risikokapital oder Wachstums-Private-Equity-Fonds gehören müssen, die in Start-up-Unternehmen und kleine Privatunternehmen investieren. Die Regierung rechnet damit, diesen Betrag innerhalb von zwei Jahren auf 1 Million US-Dollar für neue Anwendungen zu erhöhen, wenn der Markt reagiert.

Mindestens 1.5 Millionen US-Dollar müssen in einen geeigneten verwalteten Fonds oder börsennotierte Investmentgesellschaften gesteckt werden, die in aufstrebende Unternehmen investieren, die an der australischen Wertpapierbörse notiert sind, und eine „Ausgleichsinvestition“ von bis zu 3 Millionen US-Dollar in verwaltete Fonds oder LICs, die in eine Kombination davon investieren Zu den zulässigen Vermögenswerten gehören andere an der ASX notierte Unternehmen, zulässige Unternehmensanleihen oder -anleihen, Renten und Immobilien. Für Wohnimmobilien gilt jedoch eine Grenze von 10 %.

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