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Veröffentlicht am Juli 14 2016

Update zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in Dänemark

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Aktualisiert April 03 2023

Dänemark Einwanderung

Ab dem 10. Juni hat Dänemark sein Green Card-Programm abgeschafft und die Höhe der Lohnobergrenze erhöht, um dort arbeiten und leben zu dürfen.

In Dänemark war es eine Voraussetzung dafür, dass Bürger, die nicht der EU/EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) angehören, mit einer Erlaubnis dort leben und arbeiten dürfen. Die am häufigsten verwendeten Genehmigungen waren das Green Card-System und das Pay Limit-System.

Das inzwischen aufgehobene Green Card-Programm wurde 2007 mit dem Ziel eingeführt, mehr Fachkräfte nach Dänemark zu locken. Dieses System wurde 2008 durch die Einführung eines ergänzenden Beschäftigungsprogramms erweitert. Die Bewerber aus dem Drittstaat wurden anhand eines Punktesystems bewertet, das Punkte für Sprachkenntnisse, Bildungsabschlüsse und andere Kriterien umfasste.

Andererseits ermöglichte das Pay-Limit-System Drittstaatsangehörigen, die einen Job mit einem attraktiven Gehaltspaket ergatterten, einen einfachen Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt. Dabei wurden Bildungsvoraussetzungen, berufliche Position oder Beruf nicht berücksichtigt. Voraussetzung hierfür war, dass die Person ein Jahreseinkommen von mindestens 375,000 DKK erwirtschaftete. Der Betrag wurde ab Juni auf 400,000 DKK erhöht.

Das Green Card-Programm wurde annulliert, da es nicht die gewünschten Ergebnisse brachte und fast die Hälfte der Green Card-Inhaber als ungelernte Arbeitskräfte arbeitete.

Personen, die vor dem 10. Juni 2016 eine Green Card erhalten und einen Antrag gestellt haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen eine Chance auf eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Wird ihnen eine Verlängerung gewährt, können ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und ihre Aufenthaltserlaubnis ebenfalls verlängern lassen.

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Stichworte:

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen

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