Veröffentlicht am November 28 2018
Beweise zur Untermauerung eines Rechtsanspruchs gegen Apple und Infosys in der H-1B-Visa-Betrugsklage wurde vom Whistleblower hinzugefügt. Carl Krawitt verklagt diese Firmen mit der Begründung, sie hätten geplant, die Visabestimmungen zu umgehen. Er ist ein ehemaliger Auftragnehmer für Apple und Infosys.
Letzten Monat hatte ein Bundesrichter zugunsten von Apple entschieden und den Fall abgewiesen. Dem Whistleblower blieb jedoch die Tür offen, weitere Daten zu produzieren. Der Der Richter lehnte Apples Bitte ab, die Datenproduktion in dem Fall einzustellen. Dies brachte die Klage auf Fortsetzung, wie Mercury News zitiert.
Carl Krawitt hat in dem Fall behauptet, dass beide Firmen gemeinsam konspiriert hätten. Das ist zum Erhalten schwer zu bekommende und teure H-1Bs für 2 indische Arbeiter. Apple hat die Vorwürfe in der H-1B-Visa-Betrugsklage bereits zurückgewiesen.
Der Whistleblower behauptete, die Firmen hätten fälschlicherweise B-1-Visa erhalten. Diese sind dafür gedacht Vorläufige Geschäftsbesucher. Sie informierten die US-Regierung in den „Einladungsbriefen“ darüber, dass die indischen Bürger zu einem Geschäftstreffen anreisen würden. In Wirklichkeit waren sie jedoch angereist, um etwa 75 Apple-Mitarbeiter in einem sechswöchigen Programm zu schulen.
Krawitt stellte angebliche Kopien der Korrespondenz zur Verfügung, um seinen Fall zu untermauern. Dies stand in seiner modifizierten Beschwerde, die er diesen Monat eingereicht hatte.
In der geänderten Beschwerde heißt es, dass Infosys die erheblich höheren Antragsgebühren für H-1B-Visa in die USA umgeht. Es vermeidet das Bezahlen Steuern, andere Gebühren, Medicare und Sozialversicherungsgebühren in die USA, Es fügt hinzu.
In der Beschwerde wird ausgeführt, dass Apple sich aktiv an den Plänen von Infosys beteiligt habe. Dies erfolgt durch einen Vertrag mit der Firma Mitarbeiter mit B-1-Visum. Es ersetzt die Einstellung von US-Staatsangehörigen oder Green Card-Inhabern zu marktüblichen Konditionen als Vollzeitkräfte. Apple habe dies als Maßnahme zur Kosteneinsparung getan, fügt die Beschwerde hinzu.
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