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Veröffentlicht am Juli 28 2017

Australiens Arbeitgebersponsoren müssen sich nun an neue Schulungsmaßstäbe halten

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 10 2023
Einwanderung aus Australien Arbeitgebersponsoren in Australien müssen nun neue Schulungsmaßstäbe einhalten, wenn sie beabsichtigen, als Standard-Business-Sponsor des 457-Visa-Programms akkreditiert zu werden. Die neuesten Schulungsmaßstäbe für australische Arbeitgebersponsoren gelten auch für Bewerber der australischen PR im Rahmen des Employer Nomination Scheme, wie von der ACACIA AU zitiert. Ab Juli 2017 wurden entscheidende Änderungen an den Schulungs-Benchmarks vorgenommen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung dieser Änderungen. „Ausbildungs-Benchmark A“ – Zahlungen aus dem Ausbildungsfonds: Hierbei handelt es sich um die Zahlung von 2 % des Gehalts an einen Ausbildungsfonds der Branche. Ab Juli 2017 kann dies an einem der folgenden Orte erfolgen:
  • Konto für Branchenschulungen
  • Von einer akkreditierten Branchenorganisation verwaltete Fonds
  • Von der Universität oder der australischen TAFE betriebene Stipendienfonds
Die unten aufgeführten Ausgabenkategorien sind derzeit nicht förderfähig:
  • Von Privatpersonen oder RTO betriebene Fonds
  • Provision oder Rückerstattung der Zahlungsmittel im Falle eines Antragsfehlers
Der entscheidende Effekt dieser Änderung besteht darin, dass die frühere Bereitstellung von Benchmark-A-Zahlungen, die von privaten Bildungsanbietern akzeptiert wurden, nun eingestellt wird. Viele von ihnen zahlten Provisionen an Einwanderungsbeamte, die Kunden mitbrachten. „Training Benchmark B“ – Ausgaben für die kaufmännische Ausbildung von Australiern: Dabei wird 1 % des Gehalts für die kaufmännische Ausbildung von Australiern ausgegeben. Ab Juli 2017 kann dies an einem der folgenden Orte erfolgen:
  • Formale Bildungsgänge und damit verbundene Kosten
  • Persönliche Schulung durch RTOs, die zu formaler Bildung, Schulungssoftware oder E-Learning führt
  • Frische Absolventen, Praktikanten oder Auszubildende
  • Einzelne Rollenschulungsbeauftragte
  • Teilnahme an CPD-Konferenzen
Die unten aufgeführten Ausgabenkategorien sind derzeit nicht förderfähig:
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Ausbildung irrelevant für den Unternehmensbereich
  • Schulung von Familienangehörigen oder Schulleitern
  • Schulung zur Einführung
  • Gehälter für Auszubildende
  • Gebühren für die Mitgliedschaft
  • Zeitschriften, Zeitschriften oder Buchabonnements
  • Nicht-CPD-Konferenzen
  • Anmietung von Messe-, Konferenz- oder Messeständen
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Stichworte:

Australien

Arbeitgebersponsoren in Australien

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