Veröffentlicht am Mai 25 2020
Nach Angaben des Innenministeriums der australischen Regierung müssen Ausländer, die durch Australien reisen, keine Ausnahme von den Reisebeschränkungen beantragen, sofern sie einen Anschlussflug vom selben Flughafen gebucht haben und dies auch nicht tun den Flughafen verlassen.
In Situationen, in denen eine Person, die durch Australien reist, plant, den Flughafen zu verlassen, bevor sie ihren Weiterflug betritt, muss sie beim Kommissar der Australian Border Force eine Reisebefreiung beantragen. Der Antrag kann online gestellt werden.
Um durch Australien reisen zu können, muss eine Person im Allgemeinen entweder ein gültiges Visum besitzen oder einem der Länder angehören, die für die Durchreise ohne Visum (TWOV) berechtigt sind.
Transitvisum [Unterklasse 771] muss von Personen beantragt werden, die weder Anspruch auf TWOV haben noch über ein Visum verfügen, das ihnen die rechtmäßige Einreise nach Australien ermöglicht. Die Unterklasse 771 ermöglicht es dem Visuminhaber, maximal 72 Stunden lang durch Australien zu reisen, während er auf seinen Weiterflug wartet.
Da mit einem australischen Visum der Unterklasse 72 nur ein Aufenthalt von bis zu 771 Stunden in Australien zulässig ist, müssen Personen, die länger in Australien bleiben müssen, ein anderes Visum beantragen.
Bei der Durchreise durch Australien während der COVID-19-Pandemie müssen die Quarantänebestimmungen für den Transit eingehalten werden. Wenn die Person vor dem Abflug ihres Anschlussfluges nicht am Flughafen bleiben kann, benötigt sie ein gültiges Visum, wenn sie ansonsten keinen Anspruch auf TWOV hat.
Die Quarantäne- und Isolationsvorschriften des australischen Staates oder Territoriums, in dem sie angekommen sind, müssen befolgt werden. Dies ist auch dann erforderlich, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung des ABF-Kommissars haben.
Bundesstaaten und Territorien in Australien werden im Einzelfall Ausnahmen von der obligatorischen 14-tägigen Quarantänezeit in Betracht ziehen.
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