Veröffentlicht am März 26 2019
Potenzielle Einwanderer streben aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der dauerhaften Einwanderung häufig die Auswanderung nach Österreich an. Die Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, wenn Einwanderer einen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten planen. Sie benötigen ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten im Land. Für einige Staatsangehörige außerhalb der EU ist für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in Österreich kein Visum erforderlich.
Werfen wir einen Blick auf die Option der dauerhaften Einwanderung nach Österreich und ihre Anforderungen.
Rot-Weiß-Rot-Karte
Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein kriterienbasiertes dauerhaftes Einwanderungssystem. Allerdings muss der Kandidat eine Fachkraft aus einem Land außerhalb der EU sein. Um bis zu 2 Jahre in Österreich zu leben und zu arbeiten, können Einwanderer diese Erlaubnis erwerben. Auch ihre Angehörigen können die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Im Folgenden sind die Zulassungskriterien für diese dauerhafte Einwanderungsoption aufgeführt:
Allgemeine Anforderungen
Einwanderer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um eine dauerhafte Einwanderung in Österreich zu erreichen.
Ein festes persönliches Einkommen
Zuwanderer müssen über ein festes und regelmäßiges Einkommen verfügen, heißt es bei migration.gv.at. Sie sollen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das monatliche Einkommen des Bewerbers sollte dem Ausgleichszulagenrichtsatz entsprechen. Dasselbe ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz vorgesehen.
Für Singles beträgt der Satz 933 €. Paare sollten über ein Einkommen von mindestens 1,399 € verfügen. Für jedes Kind erhöht sich der Tarif um knapp 144 €.
Krankenversicherungsschutz
Eine Krankenversicherung, die in Österreich Leistungen erbringt, ist für alle Einwanderer ein Muss. Sie sollte alle mit dem Aufenthalt im Land verbundenen Risiken abdecken. Eine Anmeldung bei der gesetzlichen Sozialversicherung ist jedoch ausreichend.
Unterkünfte
Einwanderer müssen einen Mietvertrag vorlegen, der den Besitz einer örtlichen Unterkunft nachweist. Es muss für die Familiengröße angemessen sein.
Keine Bedrohung für die Sicherheit
Der Aufenthalt in Österreich sollte keinerlei Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben. Es sollte auch keine negativen Auswirkungen auf die Beziehungen Österreichs zu anderen Ländern haben.
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