Veröffentlicht am August 31 2017
Ab dem 30. August erhalten ausländische Staatsangehörige und Staatenlose über das ASAN-Visa-System innerhalb von drei Stunden ein elektronisches Visum für Aserbaidschan, auch an arbeitsfreien Tagen und Feiertagen.
Dies wurde ermöglicht, um den Abschluss des Präsidialdekrets vom 21. Juni 2017 zur Änderung der Verordnungen zum ASAN-Visa-System zu gewährleisten, das am 20. Oktober 2016 durch ein weiteres Präsidialdekret über zusätzliche Änderungen genehmigt wurde Schritte zur Entwicklung und Verbesserung des ASAN Visa-Systems.
Mittlerweile wurde das ASAN-Visa-System durch den Präsidialdekret vom 1. Juni 2016 ins Leben gerufen, um die Erteilung elektronischer Visa und die Schaffung des ASAN-Visa-Systems zu erleichtern. Von nun an erhalten ausländische Staatsangehörige und Staatenlose innerhalb von drei Stunden ein Visum in drei Schritten: Beantragung, Bezahlung und Herunterladen des E-Visums
Laut apa.az ist ein einmaliges Einreisedokument gültig, das das E-Visum für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig ist. Anspruchsberechtigt sind Staatsangehörige von 94 Ländern, die vom aserbaidschanischen Außenministerium aufgeführt sind, sowie Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in diesen oben genannten Ländern haben.
Ausländern werden Gruppenvisumanträge über das ASAN Visa-System angeboten. Anspruchsberechtigt für Gruppenvisumanträge sind Personen zwischen zwei und zehn Personen. Es heißt, dass bisher 10 ausländische Staatsangehörige und Staatenlose über das ASAN-Visa-System E-Visa erhalten haben.
Wenn Sie nach Aserbaidschan reisen möchten, wenden Sie sich an Y-Axis, ein renommiertes Beratungsunternehmen für Einwanderungsdienste, um ein Touristen-E-Visum zu beantragen.
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