Veröffentlicht am Juni 08 2018
Brasilien hat durch die normative Resolution 72/2017 die Regeln für Arbeitsvisa für ausländische Arbeitnehmer gelockert. Es hat die Regeln geändert, die für Einwanderer gelten, die an Bord von Plattformen oder Schiffen in Übersee arbeiten. Um ein vorläufiges Visum zu erhalten, müssen sie nun eine Arbeitsaufenthaltsgenehmigung beantragen. Früher mussten diese ein Arbeitsvisum beantragen, wie das International Law Office zitiert.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Arbeitsaufenthaltsvisum erhalten werden kann:
Die gelockerten Regeln für Arbeitsvisa für Einwanderer wurden von der Branche in Brasilien begrüßt. Ein Einwanderer, der sich bereits mit einem anderen Visum in Brasilien aufhält und arbeiten möchte, muss das Land nicht verlassen. Sie können beim Arbeitsministerium einen Antrag auf ein Aufenthaltsvisum stellen.
Sobald der Einwanderer das Aufenthaltsvisum vom Arbeitsministerium erhält, muss der Antrag auf Umwandlung des Visums in ein Arbeitsaufenthaltsvisum gestellt werden. Dies muss durch die brasilianische Bundespolizei erfolgen.
Für Migranten, die an Bord von Schiffen oder Plattformen in Übersee arbeiten, sind weiterhin vorläufige Visa erforderlich. Die Resolution 72/2006 schreibt vor, dass Einzelpersonen über ein Arbeitsvisum verfügen müssen, bevor sie ein vorläufiges Visum erhalten. Andererseits verlangt die Resolution 6/2017, dass Einwanderer ein Arbeitsaufenthaltsvisum haben, um das vorläufige Visum zu erhalten.
Die Resolution 6/2017 behält die Regel bei, dass eine Mindestanzahl von Marine- oder anderen brasilianischen Fachkräften an Bord von Ölschiffen oder -plattformen in Übersee arbeiten muss. Dies gilt, wenn sie beabsichtigen, länger als drei Monate an den Meeresgrenzen Brasiliens zu operieren.
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Brasilien Arbeitsvisum
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