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Veröffentlicht am April 04 2020

Kanada: Der Arbeitgeber ist für den Schutz von TFW vor COVID-19 verantwortlich

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 10 2023
Kanadas Arbeitgeber ist für den Schutz von TFW vor COVID-19 verantwortlich Trotz der aufgrund von COVID-19 geltenden Reisebeschränkungen können Arbeitgeber in Kanada befristete ausländische Arbeitnehmer einstellen [TFW] aufs Land, um für sie zu arbeiten.  Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, der die TFW nach Kanada entsendet, seinen Teil zur Gewährleistung der Sicherheit des in Kanada ankommenden ausländischen Arbeitnehmers sowie der in Kanada ansässigen Arbeitnehmer beizutragen.  Die kanadische Regierung hat Richtlinien zum Schutz ausländischer Arbeitnehmer und zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 herausgegeben. Alle Reisenden nach Kanada müssen sich einer obligatorischen 14-tägigen Selbstisolation unterziehen. Reisenden, die aus dem Ausland nach Kanada kommen, wurde empfohlen, sich direkt zu ihren Häusern oder zu dem Ort zu begeben, an dem sie sich für die nächsten 14 Tage unter Quarantäne stellen werden. Zwischenstopps auf dem Weg vom Einreisehafen zum Zielort sind strengstens untersagt. Besuche bei Freunden oder der Gang zum Lebensmittelladen sind nicht gestattet. Wenn dies gefunden wird, kann dies zu einer Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe führen. Von Arbeitgebern, die befristete ausländische Arbeitskräfte (TFWs) nach Kanada entsenden, um für sie zu arbeiten, wird erwartet, dass sie zur Erleichterung dieser Maßnahme beitragen und gleichzeitig die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden der ausländischen Arbeitnehmer gewährleisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Wohnmöglichkeiten zur Verfügung stellt.  Hierzu hat die kanadische Regierung neun Kriterien zusammengestellt. Arbeitgeber müssen die Kriterien unter Einhaltung der Quarantänevorschriften einhalten. Während die neun Kriterien im Allgemeinen für alle Arbeitgeber gelten, die ausländische Zeitarbeitskräfte nach Kanada entsenden, wurden fünf zusätzliche Kriterien für diejenigen Arbeitgeber festgelegt, die ihren Arbeitnehmern Wohnmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Allgemeine Kriterien für Arbeitgeber, die TFW nach Kanada bringen  Die allgemeinen Kriterien für alle Arbeitgeber, die TFWs nach Kanada bringen, sind:  Einhaltung aller Gesetze und Richtlinien bezüglich des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses während der Zeit, in der sich der Arbeitnehmer in Selbstisolation befindet. Die Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers beginnt mit seiner Ankunft in Kanada. Keine Lohnabzüge während der Selbstisolation. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie den ausländischen Arbeitnehmern während der Zeit, in der sich der Arbeitnehmer in Selbstisolation befindet, den regulären Lohn sowie Sozialleistungen gewähren. Der Lohnnachweis ist aufzubewahren.  Für Arbeitnehmer, die im Rahmen des Saisonarbeiterprogramms in der Landwirtschaft nach Kanada kommen, müssen die spezifischen Bestimmungen des geltenden Vertrags befolgt werden. Andere Arbeitnehmer müssen für mindestens 30 Stunden pro Woche zu dem in der Arbeitsmarktverträglichkeitsprüfung (Labour Market Impact Assessment, LMIA) festgelegten Lohnsatz bezahlt werden. Standardvertragliche Abzüge, wie z. B. Arbeitsversicherungsbeiträge, gemäß den Anforderungen des geltenden Einwanderungsprogramms, können vom Arbeitgeber einbehalten werden.  Es darf keine Genehmigung zur Arbeit in Selbstisolation erteilt werden, auch wenn der ausländische Arbeitnehmer dies beantragt. Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer, die nach Ansicht des Chief Public Health Officer eine wesentliche Dienstleistung erbringen. Arbeitgeber können vom ausländischen Arbeitnehmer nicht verlangen, während der Zeit, in der sich der Arbeitnehmer in Selbstisolation befindet, andere Aufgaben zu übernehmen – etwa Verwaltungsaufgaben oder Gebäudereparaturen. Regelmäßige Gesundheitsüberwachung. Arbeitgeber müssen den Gesundheitszustand ihrer sich selbst isolierenden Arbeitnehmer regelmäßig überwachen. Hierzu zählen auch alle Mitarbeiter, die nach Ablauf der Selbstisolation möglicherweise erkrankt sind. Zum Zwecke der regelmäßigen Gesundheitsüberwachung wird vom Arbeitgeber erwartet, dass er täglich mit dem Arbeitnehmer kommuniziert und sich täglich erkundigt, ob der Arbeitnehmer COVID-19-Symptome verspürt.  Die tägliche Kommunikation kann auf beliebige Weise erfolgen – E-Mail, SMS, Anruf oder persönliches Gespräch [aus 2 Metern Entfernung].  Es muss eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Antworten des Arbeitgebers geführt werden. Gewährleistung der sofortigen Isolierung von Arbeitnehmern, die Symptome aufweisen. Arbeitgeber müssen Vorkehrungen für die vollständige und sofortige Isolierung symptomatischer Arbeitnehmer treffen. Auch das zuständige Konsulat müsste vom Arbeitgeber kontaktiert werden.  Zugang zu angemessener Hygiene. Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmer angemessenen Zugang zu angemessener Hygiene haben. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Einrichtungen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Hände mit warmem Wasser und Seife zu waschen. Falls Wasser und Seife zum Händewaschen nicht zur Verfügung stehen, muss der Arbeitgeber alkoholbasierte Desinfektionsmittel und Seife bereitstellen.  Bereitstellung von Informationen zu COVID-19. Von den Arbeitgebern wird erwartet, dass sie den Arbeitnehmer über das Coronavirus informieren.  Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Informationen zu COVID-19 entweder am oder vor dem ersten Tag, an dem der Arbeitnehmer sich selbst isolieren wird, zur Verfügung stellen. Es wird empfohlen, dass die Informationen dem Arbeitnehmer in einer Sprache zur Verfügung gestellt werden, die er verstehen kann. Es sollte auch gebührend darüber nachgedacht werden, welche Methode am besten geeignet ist, um dem Arbeitnehmer die Informationen so zu vermitteln, dass er sie am besten versteht. Während es für einige vielleicht schriftlich geschieht, könnte es für andere besser sein, es am Telefon zu erklären.  Die kanadische Gesundheitsbehörde stellt Materialien zu COVID-19 in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung.  Verstöße gegen das Quarantänegesetz sind zu melden. Arbeitgeber sowie alle Einwohner Kanadas sollten alle Verstöße gegen das Quarantänegesetz den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Dazu gehört auch die Meldung aller Arbeitnehmer, die sich nicht an die vorgeschriebene Selbstisolationsfrist halten.  Alle in Kanada müssen die neuesten Anforderungen der öffentlichen Gesundheit befolgen. Dazu gehören auch Leitlinien der Provinz- und Bundesregierung.  Von den Arbeitgebern wird außerdem erwartet, dass sie alle geltenden Bundes-, Provinz- oder Territorialgesetze in Bezug auf Gesundheitssicherheit und Beschäftigung befolgen. Dazu gehören neue Bestimmungen für den arbeitsplatzgeschützten Krankheitsurlaub im Zusammenhang mit COVID-19.  Zusätzliche Kriterien für Arbeitgeber, die Wohnraum anbieten  In Situationen, in denen die entsprechenden Unterbringungsanforderungen nicht erfüllt werden können, müssen Arbeitgeber eine alternative Unterkunft, beispielsweise ein Hotel, finden, um die 14-tägige Selbstisolationspflicht zu erfüllen.  Die Unterbringung von Arbeitnehmern in Selbstisolation muss von denen für Arbeitnehmer, die sich nicht in Selbstisolation befinden, getrennt sein. Arbeitgeber müssen für Arbeitnehmer, die sich selbst isolieren, und solche, die sich nicht selbst isolieren, getrennte Unterkünfte bereitstellen. Arbeitnehmer, die der Selbstisolation unterliegen, können zusammen untergebracht werden, sofern die Unterbringung einen ständigen Abstand von zwei Metern einhält. Gemeinschaftseinrichtungen sind erlaubt, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Der Abstand zwischen den Betten sollte mindestens zwei Meter betragen. Zum Nachweis der Einhaltung der Anforderung müssen mit Datum versehene Fotos von den Einrichtungen angefertigt werden.  Kommt ein neuer Arbeitnehmer in den Wohnraum, wird die Frist von 14 Tagen neu festgesetzt, da für die neue Person das Risiko besteht, dass sie vor ihrer Ankunft in der Unterkunft mit COVID-19 infiziert war. Sicherstellen, dass die Unterkünfte gereinigt und desinfiziert werden. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass alle Oberflächen in der Unterkunft ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert werden. Gemeinschaftsräume, Badezimmer und Küchen sollten täglich oder so oft wie nötig gereinigt werden. Zu pflegendes Protokoll. Reinigungsmaterialien sind vom Arbeitgeber bereitzustellen. Möglicherweise wird eine professionelle Reinigungskraft engagiert. Veröffentlichung von Informationen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19. Von den Arbeitgebern wird erwartet, dass sie in den Unterkünften Informationen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 aushängen. Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Informationen über die besten Vorgehensweisen bei der Instandhaltung der Einrichtungen. Es wird empfohlen, diese Informationen in Gemeinschaftsräumen, Badezimmern und Küchen anzubringen. Die Informationen sind in einer Sprache zu veröffentlichen, die für die in den bereitgestellten Unterkünften untergebrachten ausländischen Arbeitnehmer leicht verständlich ist. Sicherstellen, dass Arbeitnehmer den Kontakt mit Personen vermeiden, bei denen das Risiko besteht, an COVID-19 zu erkranken. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Unterkünfte es den Arbeitnehmern ermöglichen, den Kontakt mit Personen über 65 Jahren und mit Personen zu vermeiden, die unter anderen Erkrankungen leiden, durch die sie dem Risiko ausgesetzt sind, an COVID-19 zu erkranken. Beispielsweise sollte eine Pflegekraft eines Seniors während der Zeit der Selbstisolation in separaten Unterkünften untergebracht werden.  Während ausländische Zeitarbeitskräfte jetzt nach Kanada reisen können, gibt es bestimmte Richtlinien, die die Arbeitgeber einhalten müssen. Für den Fall, dass der Arbeitgeber auch die Unterbringung der Arbeitnehmer übernimmt, gelten zusätzliche Richtlinien. Wenn Sie migrieren, studieren, investieren, besuchen oder Im Ausland arbeiten, sprechen Sie mit Y-Axis, der weltweit führenden Einwanderungs- und Visagesellschaft. Wenn Sie diesen Blog interessant fanden, mögen Sie vielleicht auch … 2020 beginnt ein großes Jahr für Express Entry  

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