Veröffentlicht am Juni 24 2020
Gemäß einer am 22. Juni 2020 erlassenen Executive Order hat US-Präsident Donald Trump die arbeitsbezogene Einwanderung in die USA für den Rest des Jahres 2020 ausgesetzt, um der US-Wirtschaft eine Erholung während der COVID-19-Pandemie zu ermöglichen.
Der Executive Order zufolge geschah dies „angesichts des Mangels an ausreichenden alternativen Mitteln, um arbeitslose Amerikaner vor der Bedrohung der Konkurrenz um knappe Arbeitsplätze durch neue rechtmäßige dauerhafte Einwohner zu schützen“.
Die Proklamation tritt am 12. Juni 01, 24:2020 Uhr EDT in Kraft. Sie bleibt bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft "vielleicht bei Bedarf weitergeführt" .
Für den Rest des Jahres 2020 werden die USA keine neuen beschäftigungsbezogenen Visa – H-1B, H-2B, J und L – ausstellen. Gemäß Abschnitt 2 der Proklamation umfasst dies „jeden Ausländer, der ihn begleitet oder ihm folgt“. so fremdartig“.
Welche US-Visa werden für den Rest des Jahres 2020 nicht ausgestellt?
H-1B |
Für Nichteinwanderer, die in einem Spezialberuf arbeiten möchten, Dienstleistungen von außergewöhnlichem Wert und Können im Zusammenhang mit einem kooperativen Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Rahmen eines Verteidigungsministeriums (Department of Defense [DOD]) oder Dienstleistungen als Model mit herausragenden Fähigkeiten oder Verdiensten erbringen möchten. |
H-2B |
Über das H-2B-Programm können US-amerikanische Arbeitgeber oder US-Vertreter, die bestimmte behördliche Anforderungen erfüllen, ausländische Staatsangehörige in die USA holen, um befristete nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze zu besetzen. |
J |
J-1-Visa sind für diejenigen gedacht, die an Arbeits- und Studienaustausch- und Besucherprogrammen in den USA teilnehmen möchten. Der J-1 richtet sich an Studierende, die eine praktische Ausbildung benötigen, die ihnen in ihrem Heimatland nicht zur Verfügung steht. Die Ausbildung muss in direktem Zusammenhang mit ihrem spezifischen akademischen Programm stehen. J-2-Visa werden für Ehepartner und Angehörige von J-1-Austauschbesuchern ausgestellt, die den J-1-Visuminhaber in den USA begleiten oder ihm später nachziehen. |
L |
Mit L-1A kann ein US-Arbeitgeber einen Manager oder eine Führungskraft von einer seiner angeschlossenen ausländischen Niederlassungen in eine seiner US-Niederlassungen versetzen. L-1B ermöglicht es einem US-amerikanischen Arbeitgeber, einen professionellen Mitarbeiter – der über spezielle Kenntnisse im Zusammenhang mit den Interessen der Organisation verfügt – von einer seiner angeschlossenen ausländischen Niederlassungen in eine seiner US-Niederlassungen zu versetzen. |
Die Aussetzung gilt für Personen, die sich derzeit außerhalb der USA aufhalten und keinen gültigen Ausweis besitzen US-Arbeitsvisum.
Der US-Regierung wird die Flexibilität eingeräumt, bestimmte Personen von der Aussetzung auszunehmen.
Die Executive Order verlängert außerdem das frühere Einfrieren neuer Green Cards bis Ende 2020.
Während die USA die Einwanderung als eine ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 auf die US-Wirtschaft einfrieren, Kanada heißt weiterhin Einwanderer willkommen. Es finden sowohl Provinz- als auch Bundesauslosungen statt.
Oft indisch H-1B Inhaber, die bei der Beschaffung von US Green Cards vor Herausforderungen stehen, blicken darauf Kanada für Daueraufenthalt. Eine beträchtliche Anzahl erfolgreicher Express-Einreisekandidaten sind indische Staatsbürger, die ihre kanadischen Einwanderungsanträge während ihres Aufenthalts in den USA eingereicht hatten.
Mit der entsprechenden Arbeitserlaubnis können Kanadier in den USA arbeiten.
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