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Veröffentlicht am Dezember 15 2020

COVID-19: Länder, in die Sie mit einem indischen Pass reisen können

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 10 2023
Reisen im Ausland

Nach Angaben des Ministeriums für Zivilluftfahrt der indischen Regierung gab es am 10. Dezember 2020 23 Länder, in die ein indischer Staatsangehöriger im gegenwärtigen Szenario der Coronavirus-Pandemie reisen konnte.

Flugreisearrangements oder Transportblasen haben einen gegenseitigen Charakter und berechtigen die Fluggesellschaften beider Länder, ähnliche Vorteile zu genießen.vorübergehende Vereinbarungen zwischen zwei Ländern, die darauf abzielen, den kommerziellen Passagierverkehr wieder aufzunehmen, wenn regelmäßige internationale Flüge aufgrund der COVID-19-Pandemie eingestellt werden".

Die Schaffung eines bilateralen Korridors ermöglicht internationale Flüge zwischen den beiden Ländern, ohne dass eine Registrierung bei der Regierung für Fluggenehmigungen erforderlich ist.

Mit Stand vom 10. Dezember 2020 bestehen solche Flugreisevereinbarungen zwischen Indien und den folgenden 23 Ländern:

COVID-19: Länder mit Flugreisevereinbarungen mit Indien
UAE Afghanistan Malediven
UK Bahrain Nepal
US Bangladesch Niederlande
Kanada Bhutan Nigeria
Frankreich Äthiopien Oman
Deutschland Irak Katar
Japan Kenia Ruanda
Tansania Ukraine -

 Die Vereinigten Arabischen Emirate [VAE]

Indien hat mit den VAE eine Luftverkehrsblase aufgebaut. Fluggesellschaften aus beiden Ländern können nun Flüge zwischen den Ländern anbieten und die folgenden Kategorien von Personen auf ihren Flügen befördern:

Von Indien bis in die Vereinigten Arabischen Emirate

  • Staatsangehörige der VAE
  • Die Bundesbehörde für Identität und Staatsbürgerschaft (ICA) hat Einwohner der VAE zugelassen
  • Jeder indische Staatsangehörige – oder der von Bhutan oder Nepal – der in die Vereinigten Arabischen Emirate oder ein anderes Land in Afrika oder Südamerika reist und im Besitz eines gültigen Visums seines Ziellandes ist.

Von den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Indien

  • Indische Staatsangehörige – oder Staatsangehörige von Bhutan oder Nepal – sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder einem anderen Land in Afrika oder Südamerika gestrandet.
  • Alle Overseas Citizen of India (OCI)- und Person of Indian Origin (PIO)-Karteninhaber mit Reisepässen eines beliebigen Landes.
  • Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate und ausländische Staatsangehörige [nur aus allen Ländern Afrikas oder Südamerikas], die die Absicht haben, Indien zu einem anderen Zweck als dem Tourismus zu besuchen.

Das Vereinigte Königreich [UK]

Durch eine Flugreisevereinbarung zwischen den beiden Ländern ist es indischen und britischen Fluggesellschaften nun gestattet, Dienste zwischen Indien und dem Vereinigten Königreich durchzuführen und bestimmte Personengruppen auf solchen Flügen zu befördern –

Von Indien nach Großbritannien

  • Gestrandete britische Staatsangehörige/Einwohner und Ausländer auf der Durchreise durch das Vereinigte Königreich. Dazu gehören auch die Ehegatten dieser Personen, unabhängig davon, ob sie sie begleiten oder nicht.
  • Ein indischer Staatsangehöriger, der über ein gültiges Visum für das Vereinigte Königreich verfügt und das Vereinigte Königreich als Reiseziel hat.
  • Seeleute ausländischer Nationalität. Die Zulassung von Seeleuten mit indischen Pässen unterliegt der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums.

Von Großbritannien nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige.
  • Alle OCI-Karteninhaber mit britischen Pässen.
  • Ausländer [einschließlich Diplomaten], die gemäß den neuesten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

Die Vereinigten Staaten von Amerika [USA]

Durch eine Flugreisevereinbarung zwischen den USA und Indien ist es indischen und US-amerikanischen Fluggesellschaften nun gestattet, Flüge zwischen Indien und den USA durchzuführen und auf solchen Flügen die folgenden Kategorien von Personen zu befördern:

  • Personen mit rechtmäßigem ständigen Wohnsitz in den USA, US-Bürger und ausländische Staatsangehörige mit gültigen US-Visa.
  • Jeder indische Staatsangehörige, der ein gültiges US-Visum besitzt.
  • Seeleute ausländischer Nationalität. Die Zulassung von Seeleuten mit indischen Pässen unterliegt der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums.

Von den USA nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige
  • Alle OCI-Karteninhaber mit US-Pässen.
  • Ausländer [einschließlich Diplomaten], die gemäß den neuesten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

Kanada

Air Canada und indische Fluggesellschaften können jetzt Flüge zwischen Kanada und Indien anbieten und auf solchen Flügen die folgenden Personengruppen befördern:

Von Indien bis Kanada

  • Gestrandete kanadische Einwohner/Staatsangehörige und Ausländer mit gültigem Visum für Kanada, die zur Einreise nach Kanada berechtigt sind.
  • Staatsangehörige Indiens, die über ein gültiges Visum für die Einreise nach Kanada verfügen.
  • Seeleute ausländischer Nationalität. Seeleute mit indischen Pässen dürfen nach Kanada einreisen, sofern sie die Genehmigung des Schifffahrtsministeriums einholen.

Von Kanada bis Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige.
  • Alle OCI-Karteninhaber mit kanadischem Reisepass.
  • Ausländische Staatsangehörige [einschließlich Diplomaten], die gemäß den neuesten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

Frankreich

Dank einer Luftblasenvereinbarung zwischen Indien und Frankreich dürfen indische und französische Fluggesellschaften nun Flüge zwischen den beiden Ländern durchführen und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

Von Indien nach Frankreich

  • Gestrandete Staatsangehörige/Einwohner Frankreichs, Ausländer, die nur in die EU/den Schengen-Raum, nach Afrika oder Südamerika reisen und über Frankreich durchreisen.
  • Jeder indische Staatsangehörige – oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans – der in ein Land im EU-/Schengen-Raum, Afrika oder Südamerika reist und nur ein gültiges Visum seines Ziellandes besitzt.
  • Seeleute ausländischer Nationalität. Die Zulassung von Seeleuten mit indischen Pässen unterliegt der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums. Ziel dieser Seeleute sind Länder im EU-/Schengen-Raum, Afrika oder Südamerika.

Von Frankreich bis Indien

  • Indische Staatsangehörige – oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans –, die in einem Land der EU/des Schengen-Raums, Afrikas oder Südamerikas gestrandet sind.
  • Alle OCI- und PIO-Karteninhaber, die einen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen.
  • Alle ausländischen Staatsangehörigen – jedes Land im EU-/Schengen-Raum, Afrika, Südamerika – die beabsichtigen, Indien aus einem anderen Grund als dem Tourismus zu besuchen.
  • Seeleute aus EU/Schengen-Raum, Afrika, Südamerika.

Deutschland

Da Indien eine Luftblasenvereinbarung mit Deutschland abgeschlossen hat, können indische und deutsche Fluggesellschaften Dienste zwischen Indien und Deutschland anbieten und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

Von Indien nach Deutschland

  • Gestrandete Staatsangehörige/Einwohner Deutschlands, Ausländer mit Zielort EU/Schengen-Raum, Afrika, Amerika und auf der Durchreise durch Deutschland.
  • Jeder indische Staatsangehörige – oder Staatsangehörige von Bhutan oder Nepal – der in ein Land im EU-/Schengen-Raum, in Südamerika oder Afrika reist und im Besitz eines gültigen Visums seines Ziellandes ist.
  • Seeleute ausländischer Nationalität. Die Zulassung von Seeleuten mit indischen Pässen unterliegt der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums. Zielländer sind Länder im EU-/Schengen-Raum, Afrika oder Südamerika.

Von Deutschland nach Indien

  • Indische Staatsangehörige – oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans –, die in einem Land der EU/des Schengen-Raums, Afrikas oder Südamerikas gestrandet sind.
  • Alle OCI- und PIO-Karteninhaber, die einen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen.
  • Alle ausländischen Staatsangehörigen – jedes Land im EU-/Schengen-Raum, Afrika, Südamerika – die beabsichtigen, Indien aus einem anderen Grund als dem Tourismus zu besuchen.
  • Seeleute aus EU/Schengen, Afrika, Südamerika.

Japan

Durch die Entstehung einer Luftblase zwischen den beiden Ländern dürfen japanische und indische Fluggesellschaften nun Flüge zwischen Japan und Indien durchführen und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

Von Indien bis Japan

  • Gestrandete Staatsangehörige/Einwohner Japans und Ausländer mit gültigen Visa für Japan.
  • Jeder indische Staatsangehörige, der über ein gültiges Visum aus Japan verfügt.

Von Japan nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige.
  • Alle OCI-Karteninhaber mit japanischen Pässen.
  • Ausländer [einschließlich Diplomaten], die über ein gültiges Visum verfügen, das von einer indischen Mission in einer Kategorie ausgestellt wurde, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt.

Afghanistan

Indien hat mit Afghanistan eine Lufttransportblase aufgebaut. Afghanische und indische Fluggesellschaften können nun Flüge zwischen den beiden Ländern anbieten und die folgenden Kategorien von Personen auf ihren Flügen befördern:

Von Indien bis Afghanistan

  • Afghanische Staatsangehörige/Einwohner und ausländische Staatsangehörige mit gültigen Visa für Afghanistan [falls erforderlich].
  • Jeder indische Staatsangehörige, der ein gültiges Afghanistan-Visum besitzt. Die Person muss Afghanistan als Ziel haben.

Von Afghanistan bis Indien

  • Indische Staatsangehörige sind in Afghanistan gestrandet.
  • Alle OCI-Karteninhaber mit afghanischen Pässen.
  • Ausländer [einschließlich Diplomaten], die im Besitz eines gültigen Visums sind, das von einer indischen Vertretung in einer Kategorie ausgestellt wurde, die unter die neuesten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt.

Bahrain

Durch eine Flugreisevereinbarung zwischen den Ländern ist es Air India und Gulf Air nun gestattet, Flüge zwischen Bahrain und Indien durchzuführen und die folgenden Kategorien von Personen zu befördern:

Von Indien bis Bahrain

  • Staatsangehörige/Einwohner Bahrains
  • Jeder indische Staatsangehörige, der über ein gültiges Bahrain-Visum verfügt. Die Person muss alleine nach Bahrain reisen.

Von Bahrain nach Indien

  • Inder sind in Bahrain gestrandet.
  • Alle OCI-Karteninhaber mit Reisepass von Bahrain.
  • Staatsangehörige Bahrains [einschließlich Diplomaten], die über gültige Visa verfügen, die von einer indischen Mission in einer Kategorie ausgestellt wurden, die unter die neuesten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt.

Bangladesch

Am 28. Oktober 2020 schloss Indien eine Flugreisevereinbarung mit Bangladesch. Diese Regelung gilt bis zum 31. Januar 2021.

Fluggesellschaften aus Bangladesch und Indien können jetzt Flüge zwischen den beiden Ländern anbieten und auf solchen Flügen Folgendes befördern:

Von Indien bis Bangladesch

  • Einwohner/Staatsangehörige Bangladeschs mit gültigem Visum aus Bangladesch.
  • Jeder indische Staatsangehörige, der über ein gültiges Bangladesch-Visum verfügt.

Von Bangladesch bis Indien

  • Indische Staatsangehörige.
  • Alle OCI-Karteninhaber mit bangladeschischen Pässen.
  • Staatsangehörige/Einwohner von Bangladesch [einschließlich Diplomaten] und Ausländer [einschließlich Diplomaten], die über gültige Visa verfügen, die von einer indischen Mission in einer Kategorie ausgestellt wurden, die unter die neuesten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt.

Bhutan

Mit einer Flugreisevereinbarung können bhutanische und indische Fluggesellschaften nun Flüge zwischen den beiden Ländern anbieten und auf diesen Flügen Folgendes befördern:

Von Indien nach Bhutan

  • Einwohner/Staatsangehörige Bhutans und Ausländer mit gültigen Visa aus Bhutan [falls erforderlich].
  • Jeder indische Staatsangehörige.

Von Bhutan nach Indien

  • Indische Staatsangehörige.
  • Alle OCI-Karteninhaber, die einen Reisepass von Bhutan besitzen.
  • Staatsangehörige/Einwohner [einschließlich Diplomaten] und ausländische Staatsangehörige [einschließlich Diplomaten], die über gültige Visa verfügen, die von einer indischen Mission in einer Kategorie ausgestellt wurden, die unter die neuesten Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt.

Äthiopien

Gemäß einer Flugreisevereinbarung können äthiopische und indische Fluggesellschaften nun Flüge zwischen den beiden Ländern anbieten und auf solchen Flügen die folgenden Kategorien von Personen befördern:

Von Indien bis Äthiopien

  • Gestrandete Staatsangehörige/Einwohner Äthiopiens, Ausländer, die nach Afrika reisen und durch Äthiopien reisen.
  • Jeder Staatsangehörige Indiens – oder Staatsangehöriger Nepals oder Bhutans –, der in ein afrikanisches Land reist und über ein gültiges Visum für sein Zielland verfügt.
  • Seeleute ausländischer Nationalität. Die Zulassung von Seeleuten mit indischen Pässen unterliegt der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums. Das Ziel der Seeleute sollten ausschließlich Länder Afrikas sein.

Von Äthiopien bis Indien

  • Staatsangehörige Indiens oder nepalesischer oder bhutanischer Staatsangehöriger, die in einem der afrikanischen Länder gestrandet sind.
  • Alle OCI- oder PIO-Karteninhaber, die einen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen.
  • Ausländische Staatsangehörige aus einem afrikanischen Land, die beabsichtigen, Indien zu einem anderen Zweck als dem Tourismus zu besuchen.
  • Seeleute aus afrikanischen Ländern.

Irak

Durch eine Luftblasenvereinbarung zwischen den Ländern dürfen irakische und indische Fluggesellschaften nun Flüge zwischen Indien und dem Irak durchführen und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien befördern:

Von Indien bis zum Irak

  • Einwohner oder Staatsangehörige des Irak.
  • Jeder indische Staatsangehörige – oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans – mit dem Ziel Irak und einem gültigen irakischen Visum.

Vom Irak bis Indien

  • Staatsangehörige Indiens, Nepals oder Bhutans sind im Irak gestrandet.
  • Alle OCI- und PIO-Karteninhaber, die einen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen.
  • Alle irakischen Staatsangehörigen [einschließlich Diplomaten], die beabsichtigen, Indien zu einem anderen Zweck als dem Tourismus zu besuchen.

Kenia

Durch die Entstehung einer Luftblase können die Fluggesellschaften Indiens und Kenias nun Dienste zwischen den beiden Ländern anbieten und bestimmte Personengruppen auf solchen Flügen befördern –

Von Indien bis Kenia

  • Einwohner oder Staatsangehörige eines beliebigen Landes in Afrika.
  • Jeder indische Staatsangehörige – oder Staatsangehörige von Bhutan oder Nepal – der in ein afrikanisches Land reist und im Besitz eines gültigen Visums für sein Zielland ist.

Von Kenia nach Indien

  • Indische Staatsangehörige oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans, die in einem Land in Afrika gestrandet sind.
  • Alle OCI- und PIO-Karteninhaber, die einen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen.
  • Alle afrikanischen Staatsangehörigen [einschließlich Diplomaten], die beabsichtigen, Indien zu einem anderen Zweck als dem des Tourismus zu besuchen.

Zusätzlich zu den oben genannten haben auch bestimmte andere Länder – Malediven, Nepal, Niederlande, Nigeria, Oman, Katar, Ruanda, Tansania und Ukraine – Flugreisevereinbarungen mit Indien getroffen, die den Fluggesellschaften der jeweiligen Länder den Betrieb ermöglichen von und nach Indien mit bestimmten Kategorien von Personen.

Gemäß einer Richtlinie des Ministeriums für Zivilluftfahrt: „Vor der Reservierung von Flügen, die im Rahmen der oben genannten Vereinbarungen durchgeführt werden, müssen die Passagiere bestätigen, dass ihnen die Einreise in das Zielland gestattet wird"

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