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Veröffentlicht am Juli 29 2020

COVID-19: Die EU erlässt neue Maßnahmen für grenzüberschreitende Reisen

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Aktualisiert Mai 10 2023
Grenzüberschreitendes Reisen

Bekräftigung seines Engagements für „seinen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Bürger der Europäischen Union in grenzüberschreitende kollektive Personenverkehrssysteme zurückzugewinnen„Der Rat der Europäischen Union hat am Freitag, 24. Juli 2020, eine Reihe von Schlussfolgerungen hierzu angenommen.

Die vom Rat gebilligten Schlussfolgerungen [9699/20] beziehen sich auf „Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden kollektiven Personenbeförderung".

Die neuen Schlussfolgerungen des Rates zielen darauf ab, das Vertrauen der Fahrgäste und Arbeitnehmer durch die Minimierung des Infektionsrisikos in grenzüberschreitenden gemeinsamen Personenverkehrssystemen wiederherzustellen.

Zu den Schlussfolgerungen gehört die Förderung von Maßnahmen zur Infektionskontrolle sowie grundlegender Hygiene, die für alle kollektiven Personenverkehrsdienste gelten würden, die grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind.

Die EU möchte den Einsatz eines koordinierten und zuverlässigen Maßnahmenpakets zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen sowie des im grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehr beschäftigten Personals fördern.

Gemäß der Erklärung des Rates in dem Dokument werden diese Maßnahmen eingeführt „um den Binnenmarkt zu bewahren und zu stärken und gleichzeitig die vollständige Konnektivität wiederherzustellen"

Der Rat weist darauf hin, dass grenzüberschreitende Dienste nur dann effizient funktionieren können, wenn die Maßnahmen für alle Verkehrsträger transparent und klar kommuniziert werden, damit die Reisenden über die geltenden Empfehlungen und Verpflichtungen informiert sind.

Insbesondere schlägt die EU vor, dass die folgenden Maßnahmen von den Mitgliedstaaten gefördert und koordiniert werden sollten:

  • Alle Reisenden sind verpflichtet, soweit möglich, den erforderlichen Sicherheitsabstand zueinander einzuhalten. Dies gilt nicht für Mitglieder desselben Haushalts oder derselben Familie.
  • Wann immer möglich, sind Möglichkeiten zur Reduzierung von Körperkontakten zu nutzen. Zum Beispiel digitales Ticketing.
  • Der Grenzübertritt soll durch minimalen Kontakt zwischen Passagieren und Personal ermöglicht werden.
  • Von Reisenden zu tragende Masken zum Bedecken von Mund und Nase in allen Verkehrsmitteln, die grenzüberschreitende kollektive Personenverkehrsdienste anbieten.
  • Auf allen Verkehrsmitteln ist für eine regelmäßige Frischluftzufuhr sowie eine ausreichende Frischluftzirkulation zu sorgen.
  • Auf allen grenzüberschreitend verkehrenden Verkehrsmitteln soll die Desinfektion intensiviert werden.

Darüber hinaus fordert der EU-Rat grenzüberschreitende Verkehrsunternehmen dazu auf, Informationen – zu empfohlenem Verhalten und Hygieneregeln – sowohl auf ihren Websites als auch in Anwendungssoftware für Mobiltelefone verfügbar zu machen.

Außerdem wurde allen Mitgliedstaaten vorgeschlagen, ihre Maßnahmen untereinander zu koordinieren und ihre Ansichten über bewährte Verfahren im Kampf zur Eindämmung von COVID-19 aktiv und regelmäßig auszutauschen.

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