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Veröffentlicht am November 17 2020

Die Tschechische Republik führt neue Regeln für die Einreise ein

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Aktualisiert Mai 10 2023
Visumbestimmungen für die Tschechische Republik Das Innenministerium der Tschechischen Republik hat neue „Bedingungen für die Einreise in die Tschechische Republik“ bekannt gegeben. Diese gelten ab dem 9. November 2020. Laut offizieller Ankündigung gelten die „epidemiologischen Maßnahmen und Beschränkungen sowohl für tschechische Staatsbürger, die in die Tschechische Republik zurückkehren, als auch für alle ausländischen Staatsangehörigen“. Die Länder sind in drei Kategorien einzuteilen.
Grün [Auf der Liste der Länder mit einem geringen Risiko einer COVID-19-Übertragung] Reisende – Ausländer und tschechische Staatsbürger – aus diesen Ländern können ohne Notwendigkeit einreisen
  • Machen Sie einen PCR-Test oder eine Quarantäne
  • Füllen Sie das Formular zur Passagiersuche im öffentlichen Gesundheitswesen aus
Orange [Auf der Liste der Länder mit einem geringen Risiko einer COVID-19-Übertragung, besonders gekennzeichnet] Reisende aus diesen Ländern können möglicherweise ohne das Ausfüllen eines Public Health Passenger Locator Forms einreisen. Ausländische Staatsangehörige, die zur Arbeit oder zum Studium in die Tschechische Republik reisen, müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, bevor sie ihren Arbeitsplatz oder ihre Bildungseinrichtung im Land betreten dürfen.
Rot [Nicht auf der Liste der Länder mit einem geringen Risiko einer COVID-19-Übertragung, ausdrücklich gekennzeichnet] Reisende – Ausländer und tschechische Staatsbürger – aus diesen Ländern müssen dies tun
  • Füllen Sie vor dem Betreten das Public Health Locator-Formular aus
  • Unterziehen Sie sich nach der Einreise dem PCR-Test oder der Quarantäne
Notiz. – Die Liste der Länder entspricht einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums und umfasst orange und grüne Länder. Laut offizieller Stellungnahme erfolgte die Bewertung der EU+-Länder im Einklang mit den Empfehlungen des EU-Rats. Alle Länder, die nicht in der Liste aufgeführt sind, gelten automatisch als rote Länder. Hierzu zählen auch Länder außerhalb der EU. Drittstaatsangehörigen – also Ländern außerhalb der EU – „wird die Einreise in das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik, abgesehen von den aufgeführten Ausnahmen, im Einklang mit dem EU-koordinierten Vorgehen weiterhin verboten.“ Da die Krisenmaßnahme zur Einschränkung der Freizügigkeit innerhalb der Tschechischen Republik in Kraft ist. Daher ist eine Reise in die Tschechische Republik über die oben genannten Voraussetzungen hinaus nur in unbedingt notwendigen Fällen möglich. Dies gilt auch für Ankünfte aus grünen Ländern. Wenn Sie studieren, arbeiten, besuchen, investieren möchten oder Migration ins Ausland, Sprechen Sie mit Y-Axis, der weltweit führenden Einwanderungs- und Visagesellschaft. Wenn Sie diesen Blog interessant fanden, mögen Sie vielleicht auch… Die Tschechische Republik ist das beliebteste Schengen-Visum in Europa

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