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Veröffentlicht am Dezember 14 2017

Die vielfältigen US-Unternehmervisum-Optionen für ausländische Geschäftsleute

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Aktualisiert Mai 10 2023
US-Unternehmervisum

Ausländische Geschäftsleute, die beabsichtigen, ihr Unternehmen im Ausland in den USA zu gründen, haben verschiedene Optionen für ein US-Unternehmervisum.

H-1B Visum Der vorläufige Status bietet zwar die Möglichkeit, ein Unternehmen in den USA zu gründen, ist jedoch mit Fragen wie der Wahl eines US-Unternehmervisums behaftet. Unternehmen mit mehreren Eigentümern werden es dank der verfügbaren Optionen sehr einfach finden, die Genehmigung für den vorläufigen Status eines H-1B-Visums zu erhalten.

Cloudfare ist ein Beispiel dieser Option. Die in Kanada geborene Michelle Zatlyn war eine der Gründerinnen dieses Startups, die das Unternehmen während ihres Aufenthalts in den USA mit dem Studentenvisum F-1 gründete. Es war während des 12-monatigen OPT-Zeitraums, da dieser eine Arbeitserlaubnis bietet. Das Unternehmen wurde gemeinsam mit seinen Kommilitonen Lee Holloway und Matthew Prince an der Harvard Business School gegründet.

Globale Unternehmerresidenz Programme sind über Programme in St. Louis, Anchorage, Colorado und Massachusetts verfügbar. Diese Programme berechtigen im Ausland geborene Startup-Gründer, den H-1B-Status einer Universität in Anspruch zu nehmen. Dies ist eine gute Option, da Universitäten laut Forbes von der jährlichen Obergrenze für H-1B-Visa befreit sind.

E-2-Investorenvertragsvisum ist ein glaubwürdiger Weg für ein US-Unternehmervisum, wenn der Antragsteller über ausreichende Mittel verfügt. Der Unternehmer muss außerdem aus einem Land stammen, das ein Investorenabkommen mit den USA unterzeichnet hat. Ausgeschlossene Länder sind Russland, Indien und China, da sie kein Abkommen mit den USA haben. Auch der Erhalt einer Green Card ist über diesen Visumweg nicht ohne Probleme.

Vorläufiges O-1-Visum für „außergewöhnliche Fähigkeiten“. ist eine praktikable Option, wenn der ausländische Unternehmer die erforderlichen Kriterien erfüllen kann. Es erleichtert der Person den Weg, selbst einen Antrag auf beschäftigungsbezogene Greencards mit erster Präferenz einzureichen. Dadurch entfällt die Anforderung einer Arbeitsbescheinigung.

EB-5 ist eine weitere Kategorie, die als eine der Optionen für ein US-Unternehmervisum in Betracht gezogen werden kann. Es bietet die fünfte Präferenz für einen beschäftigungsbezogenen Daueraufenthalt in den USA. Allerdings muss der Unternehmer mindestens 5 Dollar in den USA investieren. Außerdem ist es erforderlich, innerhalb von zwei Jahren Arbeitsplätze für mindestens zehn US-Bürger zu schaffen.

Ehepartner von Inhabern eines L-1-Visums können eine Beschäftigungsgenehmigung erhalten, um in jedem Teil der USA zu arbeiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, als Unternehmer ein neues Unternehmen in den USA zu gründen.

Wenn Sie in den USA studieren, arbeiten, besuchen, investieren oder auswandern möchten, wenden Sie sich an Y-Axis, den weltweit vertrauenswürdigsten Einwanderungs- und Visaberater.

Stichworte:

Unternehmervisum

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