Veröffentlicht am Mai 23 2023
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Gemäß dem indischen Staatsbürgerschaftsgesetz von 1955 akzeptiert das Land keine doppelte Staatsbürgerschaft. Indische Staatsbürger müssen auf ihre indische Staatsbürgerschaft verzichten, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erwerben.
Obwohl es sich technisch gesehen nicht um eine doppelte Staatsbürgerschaft handelt, steht die OCI-Karte Ausländern indischer Herkunft zur Verfügung. Es gewährt ihnen bestimmte Vorteile, darunter lebenslange visumfreie Reise nach Indien, Befreiung von der Registrierungspflicht und Gleichstellung mit gebietsfremden Indern in wirtschaftlichen, finanziellen und Bildungsangelegenheiten.
OCI-Karteninhaber müssen bei jedem Erwerb eines neuen Reisepasses bis zum Alter von 20 Jahren eine Neuausstellung beantragen.
Mit Erreichen des 50. Lebensjahres müssen OCI-Karteninhaber beim Erwerb eines neuen Reisepasses eine Neuausstellung beantragen.
Personen im Alter zwischen 21 und 50 Jahren mit einer OCI-Karte müssen beim Erhalt eines neuen Reisepasses keine Neuausstellung beantragen.
Die Notwendigkeit einer Neuausstellung der OCI-Karte hängt vom Alter des Karteninhabers zum Zeitpunkt des Erwerbs eines neuen Reisepasses ab.
Die Neuausstellung der OCI-Karte ist für eine genaue Information und den Abgleich mit dem aktuellen Reisepass des Karteninhabers erforderlich.
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Doppelte Staatsbürgerschaft
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