Veröffentlicht am Februar 23 2019
Zwischen den Vertretern der Einwanderungsbehörde wurde vorläufig eine Vereinbarung für Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen getroffen Präsidentschaft des Europäischen Parlaments und des Rates. Dies dient der Verbesserung der Funktionsweise des Netzwerks dieser Beamten in Europa. Es wird nun den Botschaftern der EU zur Bestätigung im Namen des Rates vorgelegt.
Die EU verstärkt die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen. Diese werden von Mitgliedsstaaten oder der EU in Drittstaaten eingesetzt für die Bearbeitung von Einwanderungsfragen, zitiert vom Consilium Europa EU.
Die Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten in der Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist von wesentlicher Bedeutung. Dadurch soll eine größtmögliche starke Reaktion der EU auf die Einwanderung sichergestellt werden. Die neuen Richtlinien werden es der EU ermöglichen Optimierung der Aktivitäten der Einwanderungsverbindungsbeamten vor Ort. Dazu gehören Bereiche wie Rückführungen und die Bekämpfung der Schleusung von Migranten.
Die vorläufige Vereinbarung umfasst die folgenden Bedingungen:
• Ein Lenkungsausschuss auf EU-Ebene zur Stärkung des Koordinierungsmanagements und des Netzwerks von Verbindungsbeamten. Dabei bleibt die Kompetenz der Behörden gewahrt, für die sie eingesetzt werden Gewährleistung klarer Kommunikationswege und Effektivität.
• Eine stärkere Rolle für Einwanderungsverbindungsbeamte Bekämpfung der Schleusung von Einwanderern
• ILOs werden Informationen sammeln, um Drittstaaten dabei zu unterstützen Verhindern Sie illegale Einwanderungsströme und Unterstützung des Grenzmanagements an den Außengrenzen der EU
• IAOs können auch Mitgliedsstaaten bei der Erleichterung unterstützen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal aufhalten
• Es werden Mittel zur Unterstützung der Aktivitäten der ILOs bereitgestellt und werden im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss vergeben
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