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Veröffentlicht am Dezember 09 2020

Die estnische Regierung genehmigt die Einwanderungsquote für 2021

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 10 2023

Nach Estland einwandern

Für 2021 hat sich Estland eine Einwanderungsquote von 1,315 festgelegt. Dies ist zwar eine Steigerung um 1 im Vergleich zur Einwanderungsquote für 2020, das Ziel bleibt jedoch das gleiche wie in den Jahren 2019 und 2018.

Am 3. Dezember 2020 wurde die Einwanderungsquote für 2021 von Premierminister Jüri Ratas in einer Regierungspressekonferenz bestätigt. Laut Premierminister Jüri Ratas: „Außerdem haben wir in der heutigen Sitzung die Einwanderungsgrenze für das nächste Jahr bestätigt. Die Grenze liegt bei 1315 oder, wie die Regeln vorschreiben, bei 0.1 Prozent der ständigen Bevölkerung Estlands. Und die Einwanderungsschwelle regelt vor allem die Arbeits- und Unternehmensmigration aus Drittstaaten"

An der Pressekonferenz der Regierung nahmen Premierminister Jüri Ratas, Finanzminister Martin Helme, Kulturminister Tõnis Lukas und Sozialminister Tanel Kiik teil.

Unter der jährlichen Einwanderungsquote versteht man die Gesamtzahl der Ausländer, die sich in einem bestimmten Jahr in Estland niederlassen können. Nach dem aktuellen Ausländergesetz darf diese Quote in einem Jahr 0.1 % der ständigen Bevölkerung des Landes nicht überschreiten.

Im Jahr 2020 betrug die Belegung der verfügbaren 1,314 Plätze –

Reserviert für Kreative 28-Räume
Reserviert für Sportler, Schiedsrichter, Trainer und Sportfunktionäre 18-Räume
Reserviert für ausländische Staatsangehörige, die aufgrund eines ausländischen Abkommens nach Estland einreisen 10-Räume
Verbleibende Plätze für Ausländer, die nach Estland kommen, um in anderen Bereichen zu arbeiten 1,258-Räume

Die Einwanderungsquote von 1,314 für 2020 wurde bereits Anfang Januar erfüllt.

Die Erfüllung der jährlichen Einwanderungsquote hat keine Auswirkungen auf ausländische Staatsangehörige, die sich in Estland niederlassen möchten für –

  • Zwecke des Auslandsstudiums in Estland
  • Nachzug von Familienmitgliedern in Estland
  • EU-Bürger und ihre Familienangehörigen
  • Bürger der USA und Japans
  • Arbeiten Sie im Ausland als Forscher/Dozent, IKT- oder Top-Spezialist
  • Großinvestoren
  • Ausländer, die eine Arbeit in einem Start-up aufnehmen oder planen, ein Start-up-Unternehmertum zu betreiben

Die oben genannten Kategorien von Personen, die in Estland ankommen, sind von der jährlichen Einwanderungsgrenze befreit.

Ebenso umfasst die jährliche Einwanderungsquote Estlands nicht diejenigen, die internationalen Schutz suchen und anschließend im Rahmen des EU-Migrationsplans nach Estland umgesiedelt werden.

Am 2. November 2020 fand ein Treffen zwischen Premierminister Jüri Ratas und den Vertretern der Start-ups statt. Laut Premierminister Jüri Ratas: „Start-ups im engeren Sinne und der IT-Sektor im weiteren Sinne verfügen über ein enormes Wachstumspotenzial und einen Fokus auf das Angebot von Produkten mit hohem Mehrwert. Da fast ein Viertel der Belegschaft in diesem Sektor Ausländer sind, ist es im Hinblick auf unser Wachstum und unsere Wettbewerbsfähigkeit wichtig, dass Estland ein Land ist, in das ausländische Talente kommen möchtene. "

Estland ist außerdem das erste Land der Welt, das ein solches System geschaffen hat Visum für digitale Nomaden.

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