Veröffentlicht am August 22 2019
Die Durchsetzung von Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) wurde auf 2022 verschoben.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission das Jahr 2020 als das Jahr festgelegt, in dem das EES vollständig in Kraft treten würde. Im Oktober 2020 wurde 2017 zum Inkraftsetzungsjahr erklärt als das EES von der EU-Kommission verabschiedet wurde.
Das EES ist ein System, das wird der EU helfen, eine vollständige Interoperabilität aller ihrer Informationssysteme zu erreichen. Durch die Registrierung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen, die die Grenzen der EU-Mitgliedstaaten überschreiten, wird das EES komplett auf Passstempel verzichten.
Da alle Daten im EES registriert und gespeichert werden, wird dies der Fall sein Es sind keine Passstempel erforderlich.
Das Ziel des EES ist zweifach:
Entwickelt von der eu-LISA, Das EES gilt für alle Drittstaatsangehörigen die aus irgendeinem Grund in eines der Länder des Schengen-Raums reisen. Es werden sowohl die kurzfristigen als auch die langfristigen Aufenthalte erfasst.
Das EES umfasst Staatsangehörige der Länder, die ein Visum benötigen, sowie der Länder, die unter das Visumbefreiungsprogramm fallen.
Auch Personen, denen die Einreise in den Schengen-Raum zu einem früheren Zeitpunkt für einen kurzfristigen Besuch verweigert wurde, unterliegen dem EES.
Das Daten, die aufgezeichnet werden sollen im EES wird Folgendes umfassen:
Die oben genannten Angaben zu jedem in den Schengen-Raum einreisenden Drittstaatsangehörigen werden im EES erfasst.
Sobald das EES in Kraft tritt, müssen alle für die Bearbeitung von Schengen-Visumanträgen zuständigen Behörden das EES konsultieren.
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