Veröffentlicht am Mai 04 2019
Finnland heißt jetzt kreative ausländische Unternehmer willkommen und bietet ihnen Angebote an Aufenthaltsgenehmigungen. Die finnischen Behörden haben weltweit über 100 Bewerbungen für das Programm erhalten. Die meisten Anträge stammen aus Indien und Russland, auf sie entfallen rund 50 % der Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen.
Ausländische Unternehmer, die es sind Nicht-EU-Bürger können zur Umsetzung ihres Geschäftsvorhabens nach Finnland einreisen durch dieses Programm. Die staatliche Organisation Business Finnland beurteilt die Aussichten der Geschäftsidee. Den Gründern von Hightech-Start-ups wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis angeboten.
Das Aufenthaltserlaubnis für Finnland wird normalerweise den Start-ups angeboten für 24 Monate. Es kann nach dem gleichen Schema verlängert werden, sofern die Realisierbarkeit des Projekts nachgewiesen werden kann. Dem ausländischen Unternehmer wird die Aufenthaltserlaubnis auch für seinen Ehepartner und seine Kinder angeboten.
Auch andere Länder in der EU ändern die Visabestimmungen für Unternehmer. In Estland zum Beispiel die Start-up-Visumprogramm wurde 2017 ins Leben gerufen. Laut Mice Times Asia sind innerhalb von 300 Monaten 12 Bewerbungen eingegangen.
Auch Portugal plant eine Vereinfachung Investorenvisa und Erleichterung der Visabestimmungen für ausländische Unternehmer.
Unternehmer aus Übersee benötigen das Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer als Unternehmer in Finnland arbeiten. Als Unternehmer gelten folgende Personen:
• Partner in leitender Position in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer anderen Kapitalgesellschaft – Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer
• Ein Genossenschaftsmitglied, das eine unbegrenzte Beitragspflicht hat
• Ein aktiver Partner in einer Kommanditgesellschaft
• Partner in einer allgemeinen Partnerschaft
• Einzelunternehmer eines Einzelunternehmens
• Start-up-Unternehmer
Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis wird in 2 Phasen bearbeitet. Erstens das Zentrum für Wirtschaftsentwicklung, Verkehr und Umwelt Bewerten Sie Ihr Unternehmen auf seine Rentabilität. Grundlage hierfür ist unter anderem Ihr Finanzierungs- und Businessplan. Anschließend wird der Bescheid über die Aufenthaltserlaubnis erteilt Finnlands Einwanderungsbehörde.
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