Veröffentlicht am Mai 11 2020
Laut einer Erklärung vom 4. Mai hat das Außenministerium der Tschechischen Republik allen ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, nach Eintritt des Ausnahmezustands weitere 60 Tage – also bis zum 17. Juli – in der Tschechischen Republik zu bleiben endet am 17. Mai. Die abgegebene Erklärung trägt den Titel „Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger nach dem Ende des Ausnahmezustands“.
Dies gilt für alle Ausländer – diejenigen, die für den Aufenthalt in der Tschechischen Republik ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, sowie diejenigen Ausländer, die ohne Visum im Land bleiben können.
Der Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in der Tschechischen Republik zwischen dem 17. Mai und dem 17. Juli gilt nicht als illegal.
Ausländische Staatsangehörige, deren Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums oder visumfreier Aufenthalt in der Tschechischen Republik während des Ausnahmezustands [vom 12. März bis 17. Mai] abgelaufen ist, müssen bei der Fremdenpolizei keine Verlängerung beantragen Inspektion.
Abgesehen davon, dass Visa nicht verlängert werden, werden auch keine Ausreisebefehle erteilt.
Bei der Ausreise aus der Tschechischen Republik erhält jeder ausländische Staatsangehörige einen „Ausreisestempel“ in seinem Reisepass.
Dieser Ausreisestempel, einschließlich des Datums der Ausreise aus dem Land, dient den Behörden der Staaten, die der Ausländer bei der Ausreise passieren könnte, als Hinweis auf die Rechtmäßigkeit seines Aufenthalts in der Tschechischen Republik. Eine eventuelle Bestrafung bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird somit durch den Ausreisestempel vermieden.
Der Ausreisestempel wird ab dem 4. Mai von der Fremdenpolizei verwendet.
Die 60-tägige Überbrückungsfrist bringt in der Tat eine Erleichterung für Ausländer, die sich mit ablaufendem Visum in der Tschechischen Republik aufhalten. Jetzt können sie bis zum 17. Juli in der Tschechischen Republik bleiben, ohne sich um ihren rechtlichen Status im Land sorgen zu müssen.
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