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Veröffentlicht am April 29 2020

Frankreich verlängert die Gültigkeit von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 10 2023
Frankreich verlängert die Gültigkeit von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen

Frankreich hat beschlossen, die Gültigkeit von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, deren Ablaufdatum zwischen dem 3. März und dem 16. Mai 15 liegt, um weitere drei Monate zu verlängern. Dies geschah im Hinblick auf die weltweite COVID-2020-Situation. 

Nach Artikel 24 von Verordnung Nr. 2020-460 vom 22. April 2020 über verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-EpidemieDie Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsdokumenten, die „zwischen dem 16. März und dem 15. Mai 2020 abgelaufen sind, wird um 180 Tage verlängert“. 

Artikel 24 ersetzt die durch die Verordnung Nr. 90-2020 vom 328. März 25 gewährte Verlängerung um 2020 Tage. 

Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, die gemäß der Verordnung 180-2020 nun auf 460 Tage verlängert wurden, sind – 

„1. Visa für einen längeren Aufenthalt;

2. Aufenthaltstitel, mit Ausnahme derjenigen, die ausländischen diplomatischen und konsularischen Mitarbeitern erteilt werden;

3. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen;

4. Quittungen für Anträge auf Aufenthaltserlaubnis.“

Die Entscheidung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer für Personen, die derzeit aufgrund von COVID-19-Sondermaßnahmen in Frankreich festsitzen, wurde zunächst getroffen, nachdem der französische Präsident Emanuel Macron die Pandemie als „Gesundheitskrieg“ bezeichnet hatte. 

Trotz der Coronavirus-Pandemie freuen sich die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf die Aufhebung der COVID-19-Sondermaßnahmen und die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Betriebs. Die EU hat eine Strategie entwickelt auch diesbezüglich. 

Nach Angaben der EU sollen bis Mitte Mai konkrete Leitlinien für die Wiederaufnahme des Tourismus festgelegt werden. 

Wenn Sie sich derzeit mit einem Kurzaufenthaltsvisum in Frankreich aufhalten, das bald abläuft, und Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können – sei es aufgrund der Aussetzung von Flügen oder weil dieses Land ein Einreiseverbot verhängt hat –, können Sie eine Verlängerung um bis zu 90 % beantragen bis zu XNUMX Tage Ihres Kurzaufenthaltsvisums. Sie können auch eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Bedenken Sie, dass für die Gewährung der Verlängerung eine begründete Dringlichkeit erforderlich ist. Wenden Sie sich an die Präfektur in der Region, in der Sie in Frankreich leben. 

Wenn Sie studieren, arbeiten, besuchen, investieren oder Migration ins Ausland, Sprechen Sie mit Y-Axis, der weltweit führenden Einwanderungs- und Visagesellschaft.

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