Veröffentlicht am März 02 2021
In einer offiziellen Pressemitteilung vom 1. März 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an das 1. Jahr des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gedacht.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war speziell darauf ausgelegt, den Bedarf der deutschen Wirtschaft an Fachkräften zu decken.
Das Gesetz ist ein moderner Regelungsrahmen für geordnete und zügige Verfahren, die die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland ermöglichen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Fachkräfte-Einwanderungsgesetz – erweitert die Möglichkeiten einer Auslandstätigkeit in Deutschland für qualifizierte Fachkräfte von außerhalb der Europäischen Union. Berufsausbildende Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern ohne akademischen Abschluss könnten nach dem Gesetz möglicherweise zur Arbeit nach Deutschland einwandern. Seit März 2020 gelten die neuen Regeln für die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland. Vor der Beantragung eines Visums nach den neuen Fachkräfteeinwanderungsbestimmungen für Deutschland muss ein Bewerber eine offizielle Anerkennung seiner Berufsqualifikation von den zuständigen deutschen Behörden einholen. Ein Kandidat könnte Anspruch auf eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis [Visum] für Fachkräfte haben, wenn – · Ihr ausländischer Abschluss/Zeugnis wurde offiziell anerkannt · Sie haben bereits ein gültiges Stellenangebot [anErklärung zum Beschäftigungsverhältnis, d. h. es ist eine „Erklärung zum Arbeitsvertrag“ erforderlich], und · Sie verfügen über die erforderlichen Sprachkenntnisse. Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft und die deutschen Konsulate einen Visumantrag erst dann annehmen, wenn die ausländische Qualifikation des Antragstellers offiziell anerkannt wurde. |
„Bisher sind die Ergebnisse positiv“, heißt es in der offiziellen Mitteilung, es seien trotz der Corona-Pandemie „19 Visa an Fachkräfte und Auszubildende aus dem Ausland vergeben worden“.
Vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 haben deutsche Auslandsvertretungen trotz der Pandemie knapp 30,000 Visa an „qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten“ erteilt. |
Zur Anerkennung der Berufsqualifikationen ausländischer Fachkräfte, die in Deutschland im Ausland arbeiten möchten, hat die Bundesagentur für Arbeit eine Servicestelle eingerichtet.
Das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wird zunehmend genutzt.
IT-Fachkräfte können ohne formale Qualifikation nach Deutschland einreisen, sofern sie jedoch über umfassende Berufserfahrung verfügen. |
Bundesminister Horst Seehofer: „Als das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor einem Jahr in Kraft trat, habe ich gesagt, es sei ein Meilenstein in der deutschen Migrationspolitik. Heute sprechen die Zahlen für sich.“
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