Veröffentlicht am Januar 30 2015
In Fortsetzung zu a öffentliche Bekanntmachung vom 22. November 2014 wird erneut darauf hingewiesen, dass handgeschriebene und nicht maschinenlesbare Reisepässe ab November 2015 ungültig werden. Alle Personen, die solche Pässe besitzen, werden gebeten, bei einem nahegelegenen Passamt in Indien eine Verlängerung oder Neuausstellung eines neuen Reisepasses zu beantragen.
Es gibt etwa 2.86 Lakh-Pässe, die ersetzt werden müssen. Dazu gehören auch Pässe von im Ausland lebenden NRIs, die noch über handgeschriebene und maschinenlesbare Pässe verfügen. Solche Passinhaber können bei der indischen Botschaft oder dem indischen Konsulat eine Erneuerung/Neuausstellung ihres Reisepasses beantragen.
Alle Passämter in ganz Indien akzeptieren Anträge auf Ersatz durch die alten, nicht maschinenlesbaren Pässe. Das regionale Passamt Hyderabad war 2014 Spitzenreiter bei der Ausstellung der meisten Pässe in Indien.
Acht Bezirke, die derzeit der RPO Hyderabad unterstehen, werden in wenigen Monaten an die RPO Visakhapatnam übertragen – die Bezirke Vijayawada, Tirupati, Nellore, Chittoor, Kurnool, Kadapa, Guntur und Prakasam.
Passinhaber, deren Reisepass in den nächsten sechs Monaten abläuft, müssen ebenfalls einen Verlängerungsantrag stellen. Denn für die Beantragung eines Visums ist eine Reisepassgültigkeit von mindestens 6 Monaten erforderlich.
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Neuausstellung des indischen Reisepasses
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