Veröffentlicht am Februar 27 2019
Der ungarische Finanzminister hat eine neue Quotengrenze für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen an Einwanderer festgelegt. In diesem Jahr werden 57,000 Arbeitserlaubnisse für Einwanderer außerhalb der Europäischen Union angeboten. Das Land veröffentlichte diese Mitteilung in der neuesten Ausgabe der offiziellen Zeitschrift Hivatalos Értesít? zeigt an.
In 2018, Die ungarische Regierung erteilte Einwanderern aus Nicht-EU-Staaten fast 11,000 Arbeitserlaubnisse. Sándor Bodó, Staatssekretär für Arbeitspolitik, bestätigte die Nachricht. Laut Budapest Business Journal ist die Zahl in diesem Jahr deutlich gestiegen. Sogar die Steigerungsrate ist im Jahr 2019 exponentiell gestiegen.
Im Jahr 2017 wurden rund 9,300 Arbeitserlaubnisse erteilt. Die Daten zur Beschäftigung von Nicht-EU-Einwanderern müssen noch veröffentlicht werden. Das Nationale Arbeitsamt (NFSZ) veröffentlicht diese Daten jedes Jahr. Die neuesten Daten basieren auf Angaben, die auf der Website des Parlaments veröffentlicht wurden.
Bodó fügte hinzu, dass die Einstellung von Einwanderern aus Nicht-EU-Staaten nicht einfach sein werde. Arbeitgeber müssen ausreichende Daten vorlegen, die belegen, dass sie in den EU-Ländern keinen passenden Partner finden konnten. Der lokale Arbeitsmarkt wird nicht voll ausgelastet. Das sei ein Anliegen des Landes, bekräftigte er.
Ungarn ist bestrebt, das Problem des Arbeitskräftemangels im Land zu lindern. Es gibt Hunderte von Arbeitsplätzen, die in den EU-Ländern oft keine passenden Profile finden. Für diese Arbeitsplätze und Arbeitgeber wurde die Quotengrenze erhöht. Es öffnet Türen für Tausende von Einwanderern auf der ganzen Welt. Ziel ist es, die Wirtschaft des Landes zu verbessern. Qualifizierte und erfahrene Einwanderer sollten ihnen dabei helfen können, dies zu erreichen.
Der Staatssekretär betonte weiterhin, dass Arbeitgeber nach Profilen in EU-Ländern suchen müssen. Sollten sie keine finden, müssten sie der Regierung entsprechende Beweise vorlegen. Die Regierung wird ihnen dann die erforderlichen Genehmigungen erteilen. Sobald sie das gleiche erhalten, können sie mit der Rekrutierung von Nicht-EU-Einwanderern fortfahren.
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