Veröffentlicht am August 04 2016
Wenn Sie ein vermögender Geschäftsinvestor oder ein Unternehmer mit großem Investitionspotenzial in Frankreich sind, haben Sie im Rahmen des von der französischen Regierung eingeführten Economic Residency-Programms Anspruch auf einen Aufenthaltsstatus in Frankreich. Ausländische Unternehmer (aus Nicht-Schengen-Ländern), die in Frankreich ansässig sind, können eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis für Frankreich beantragen, indem sie im Land in Unternehmungen investieren, die nicht spekulativ sind und eine langfristige Sperrfrist haben.
Für französische Aufenthaltsvisa für Investoren gibt es einige Ausnahmen, die die meisten Unternehmer und Großinvestoren ansprechen würden:
1) Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren für Frankreich ist es nicht erforderlich, dass sich ein Investor oder Unternehmer zuvor in Frankreich aufgehalten hat, über Französischkenntnisse verfügt oder über eine Mindestberufserfahrung verfügt, um sich für die Erlaubnis zu qualifizieren.
2) Sie können Ihre Genehmigung innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Einreichung Ihres Antrags erhalten.
3) Sie können der einzige Investor sein oder zusammen mit Ihren Mitarbeitern (Freunden/Partnern) in Form von maßgeschneiderten Investitionen investieren oder im Rahmen eines von den Aufsichtsbehörden überprüften Investitionsprogramms investieren.
Obergrenze für Investitionen in Frankreich:
Um eine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich (im Rahmen des französischen Programms zur wirtschaftlichen Aufenthaltserlaubnis) zu erhalten, müssen Anleger:
1. Investieren Sie in ein Geschäft oder eine Investitionsmöglichkeit, die nicht spekulativer und langfristiger Natur ist, in Höhe von 10 Millionen Euro. Dazu können Anlageklassen wie gewerbliche/industrielle Vermögenswerte gehören, entweder persönlich oder über ein Unternehmen (der Anleger sollte 30 % des Kapitals des Unternehmens besitzen). Die 30-prozentige Beteiligung an einem ausländischen oder französischen Unternehmen wird durch die Stimmrechte der Person als Mitglied des Verwaltungsrats bestimmt. Sollte der Gesellschaft kein Vorstand zugeordnet sein; Der Investor muss den Kapitalanteil von 30 % durch Angabe der Anzahl der Aktien, die er am Unternehmen besitzt, nachweisen.
2. Sie haben in Frankreich aufgrund ihrer Herkunft in den französischen Gebieten einen guten Ruf. Migranten, die aufgrund ihres Herkunftslandes für die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte in Frankreich zugelassen sind, können ebenfalls gerne ein Visum dieser Kategorie beantragen.
3. Der Antragsteller darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein.
Vorteile des Besitzes einer französischen Aufenthaltsgenehmigung:
1) Einwohner und Staatsbürger Frankreichs können ohne Visum in 127 Länder reisen, die dem Schengener Abkommen beitreten.
2) Den Einwohnern werden mehrere Vorteile wie der Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung und Urlaub gewährt, die den Rechten entsprechen, die französische Staatsbürger genießen.
3) Ihr Aufenthaltsstatus ist für die nächsten 10 Jahre gültig und Ihren Angehörigen wird im Rahmen Ihres Visumantrags ohne zusätzliche Investitionen ein französisches Visum ausgestellt.
4) Mit einer Aufenthaltserlaubnis für Frankreich haben Sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, wenn Sie sich für einen Zeitraum von 3 Jahren im Land aufhalten.
Angenommen, Sie investieren in Frankreich und bleiben aufgrund Ihrer geschäftlichen Anforderungen nur ein paar Wochen in Frankreich, gelten Sie nicht als in Frankreich ansässig und zahlen Steuern, da Ihre Wohn-, Sozial- und Familieninteressen außerhalb des französischen Staatsgebiets liegen. Daher ist es für Antragsteller unbedingt wichtig zu verstehen, dass ein französischer Wohnsitz keinen Einfluss auf die Steuerschuld der Antragsteller hat, da auf Gewinne aus Investitionen in Frankreich Steuern erhoben werden. Wenn Sie sich für einen Wohnsitz in Frankreich entscheiden, sollten Sie sich auch darüber im Klaren sein, dass Sie auch für andere Einkommensquellen außerhalb Frankreichs Steuern zahlen müssen.
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