Veröffentlicht am Februar 15 2018
Beurteilungen für Informations- und Kommunikationstechnologie – Das IKT-Aufenthaltsvisum wurde von der neuseeländischen Einwanderungsbehörde als fehlerhaft anerkannt. Es wurde angekündigt, die Richtlinien für ein ICT-Aufenthaltsvisum zu überprüfen.
INZ sagte, dass es die Entscheidungsfindung für Kundenbetreuer – IKT im Jahr 2017 gestärkt habe, dennoch werde es seine Systeme überprüfen. Statistiken haben ergeben, dass im Geschäftsjahr 59 2017 Anträge auf ein ICT-Aufenthaltsvisum abgelehnt wurden. Das waren nach Angaben der Radionz Co NZ doppelt so viele wie im Jahr 2016.
Die Überprüfung durch INZ erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem eine Gruppe von 15 IKT-Fachleuten erfolgreich Berufung beim Tribunal for Immigration and Protection eingelegt hat. Simon Laurent, der Rechtsvertreter der Gruppe, sagte, er bezweifle, dass die INZ-Mitarbeiter eine gefühllose Haltung entwickelt hätten. Ziel war es, eine Gruppe von Einwanderern zu eliminieren, die ihrer Meinung nach gering qualifiziert waren.
Laurent sagte, dass jede Rolle im Kundensupport in der heutigen Zeit davon abhängt, dass die Mitarbeiter das in einer Wissensdatenbank gesammelte Organisationswissen nutzen. Er sagte, dass seine Berufungskläger Unterstützung für einen der umfangreichsten und größten IT-Software- und Hardware-Anbieter der Welt angeboten hätten. Die KB wird regelmäßig aktualisiert und die Navigation ist für niemanden ein Kinderspiel.
„Die eigentliche Definition eines Customer Support Officer – ICT besteht darin, Beratung, Schulung und Unterstützung anzubieten“, sagte Laurent. INZ habe diese Tatsache völlig ignoriert, fügte er hinzu.
Marcelle Foley, Gebietsleiterin für INZ, sagte, dass die Agentur in diesen Fällen mit der Schlussfolgerung des Tribunal for Immigration and Protection übereinstimmt, dass die Beurteilung fehlerhaft war. Die Neubewertung der Anträge sei im Gange, fügte sie hinzu. INZ evaluiert auch die Bewertungsrichtlinien für IKT-Jobs, um die Einhaltung der Richtlinien des Tribunals sicherzustellen, fügte Foley hinzu.
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