Veröffentlicht am März 06 2021
Das von der Irish Naturalization and Immigration Services (INIS) verwaltete Immigrant Investor Program (IIP) wurde 2012 von der irischen Regierung ins Leben gerufen.
Das 2005 gegründete INIS bietet eine zentrale Anlaufstelle für Visa-, Einwanderungs-, Asyl- und Staatsbürgerschaftsdienstleistungen.
Das IIP bietet vermögenden Privatpersonen einen Einwanderungsweg nach Irland, um sich auf der Grundlage ihrer Investition in Irland niederzulassen. Das IIP wurde speziell entwickelt, um Investoren und Geschäftsleute – von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – zu ermutigen, in Irland zu investieren und ihr Geschäftsinteresse anzusiedeln und so einen sicheren Aufenthaltsstatus im Land zu erwerben. |
Seit der Einführung des IIP im Jahr 2012 hat das Programm dafür gesorgt, dass über 1,100 Investoren das Programm zum Erwerb einer irischen Wohnsitzgenehmigung in Anspruch genommen haben.
Offizielle Zahlen zeigen, dass durch das IIP Investitionen in Irland von Nicht-EWR-Bürgern im Wert von rund 826.5 Millionen Euro getätigt wurden.
Trotz der COVID-19-Pandemie führte das IIP im Jahr 2020 dazu, dass rund 184.6 Millionen Euro in die irische Wirtschaft investiert wurden.
Um für den IIP-Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Irland in Frage zu kommen, muss die Person eine vermögende Privatperson mit einem Privatvermögen von mindestens 2 Millionen Euro sein.
Während das INIS früher ein Bewerbungsfensterformat für das IIP befolgte, gelten laut einer am 12. Juni 2020 veröffentlichten Mitteilung „Bewerbungsfenster nicht mehr und Anträge für das Immigrant Investor Program können jederzeit eingereicht werden“.
Nach der Einreichung eines Antrags im Rahmen des IIP erfolgt eine Bewertung durch einen Bewertungsausschuss, der sich aus hochrangigen Beamten der zuständigen Regierungsbehörden und -abteilungen in Irland zusammensetzt.
Die Sitzung des Bewertungsausschusses findet mindestens einmal im Quartal statt.
Das INIS betont die Wichtigkeit der Einreichung „vollständiger Anträge“, d. h. mit einem ausführlichen unabhängigen Due-Diligence-Bericht und apostillierten/beglaubigten Dokumenten [sofern erforderlich].
Der IIP-Weg zum dauerhaften Wohnsitz in Irland | |
Investition erforderlich | Mindestens 1 Mio. €, aus eigenen Mitteln und nicht durch ein Darlehen oder eine andere derartige Fazilität finanziert* |
Persönliches Vermögen erforderlich | Mindestens 2 Millionen Euro |
Dauer, für die die Investition getätigt werden muss | 3 Jahre |
Für potenzielle Investoren stehen Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung | 4 Anlagemöglichkeiten – · Enterprise Investment · Investmentfonds · Real Estate Investment Trusts [REIT] · Stiftung |
Grundlegender schrittweiser Prozess | SCHRITT 1: Einen Antrag stellen, basierend auf einer von vier verfügbaren Anlageoptionen. SCHRITT 1: Genehmigung des Antrags durch den Bewertungsausschuss. SCHRITT 4: Tätigen Sie die Investition gemäß dem genehmigten Antrag. SCHRITT 2: Nachweis, dass die Investition tatsächlich getätigt wurde. |
Gesamtzahl der jährlich für das IIP verfügbaren Anlegergenehmigungen | Derzeit gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der verfügbaren Berechtigungen. |
Länder, die für das IIP in Frage kommen | Es sind keine Länder vom IIP ausgeschlossen. Für bestimmte Nationalitäten könnten jedoch internationale Sanktionsabkommen gelten. |
Anmeldegebühren | 1,500 € Nicht erstattungsfähig, wenn der Antrag abgelehnt wird |
Bearbeitungszeit | Im Allgemeinen 3 bis 4 Monate. Die Bearbeitungszeit kann länger sein, wenn der Bewertungsausschuss zusätzliche Informationen benötigt. |
Anspruchsberechtigte Familienmitglieder | Neben dem Hauptantragsteller wird der Aufenthaltsstatus in Irland auch für Ehepartner/Partner und Kinder unter 18 Jahren gewährt. In bestimmten Situationen werden auch Kinder zwischen 18 und 24 Jahren berücksichtigt. In solchen Situationen ist das Kind: · unverheiratet und hat keinen Lebenspartner · finanziell von seinen Eltern abhängig. |
Einbürgerung | Das IIP bietet keinen bevorzugten Zugang zur Einbürgerung. Für die reguläre irische Einbürgerung müssen Antragsteller: · vor der Antragstellung ein Jahr lang physisch in Irland anwesend sein und · in den vorangegangenen acht Jahren vier Jahre lang physisch in Irland anwesend sein. Daher muss sich der Antragsteller insgesamt fünf Jahre [1 + 4] physisch in Irland aufgehalten haben, um für die Einbürgerung in Frage zu kommen. Bei der Berechnung der Mindestaufenthaltsdauer wird nur der physische Wohnsitz in Irland berücksichtigt. |
Mindestzeit, die pro Jahr in Irland verbracht werden muss, um die Regeln des IIP einzuhalten | Der Antragsteller muss mindestens 1 Tag pro Kalenderjahr in Irland verbringen. |
*Gemäß INIS gilt: „Unter keinen Umständen wird ein Darlehen, das dem Antragsteller zum Zwecke der Beantragung eines IIP gewährt wird, als geeignete Finanzierungsquelle angesehen.“
Bewerber und ihre nominierten Familienangehörigen, die erfolgreich sind und deren Investitionsvorschläge vom Bewertungsausschuss und dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung genehmigt wurden, erhalten ein Vorabgenehmigungsschreiben, in dem sie aufgefordert werden, mit der Tätigung ihrer Investition fortzufahren.
Die Investition muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum dieses Vorabgenehmigungsschreibens getätigt werden.
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