Veröffentlicht am März 06 2018
Mit sofortiger Wirkung hat Israel ein neues Mehrfacheinreisevisum für Geschäftsleute in Indien eingeführt. Es handelt sich um ein Langzeitvisum, das vom israelischen Innenministerium angeboten wird. Berechtigten Geschäftsleuten in Indien wird das B2-Besuchervisum angeboten. Es hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und erlaubt einen Aufenthalt von jeweils 3 Monaten.
Normalerweise B2-Besuchervisa Für Inder gilt die Gültigkeit einer einmaligen Einreise. Mit diesen Visa ist ein Aufenthalt von nur einem Monat zulässig. Das sponsernde Unternehmen muss aktiv sein. Laut Times of India muss es außerdem mindestens sechs Monate lang im indischen Firmenregister registriert sein, bevor der Antrag auf ein B1-Visum gestellt wird.
Die Regelung für das Neue Visum für die mehrfache Einreise für Geschäftsleute in Indien definiert auch die erlaubte Geschäftstätigkeit. Dazu gehören die Durchführung von Marktforschungen, die Teilnahme an Konferenzen, der Verkauf oder Kauf von Firmen in Israel, Investitionen in Israel, die Teilnahme an Geschäftsverhandlungen und die Teilnahme an Geschäftstreffen.
In den Regeln, die für das neue Israel-Visum dargelegt wurden, heißt es auch eindeutig, dass es keine produktive Arbeit in Israel zulässt. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Dienstleistungen, einschließlich Personaldienstleistungen, die Lieferung von Produkten, die Durchführung allgemeiner Arbeiten und die Tätigkeit als ständiger Vertreter des Unternehmens in Israel.
Der Antrag muss bei einem israelischen Konsulat eingereicht werden. Die Anforderungen liegen im Ermessen des Konsulats, bei dem der Antrag eingegangen ist. Dabei wird Wert auf die bisherigen Aufenthalte der Bewerber in Israel gelegt. Auch der allgemeine Ruf des Sponsorunternehmens, die internationale Präsenz und die Art des Geschäfts werden berücksichtigt. Derzeit gibt es drei israelische Konsulate in Indien, die die Anträge bearbeiten können.
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Stichworte:
Einreisevisum für Israel
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