Veröffentlicht am Mai 14 2018
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltsvisum für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in der Europäischen Union arbeiten möchten. Den ausländischen Staatsangehörigen, die diese Karte erhalten, werden Vorteile und Sicherheiten geboten.
Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige des Nicht-EU-Staates, die über einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen. Sie sind berechtigt, in der EU zu bleiben, um einer Beschäftigung nachzugehen, wie von Info Migrants zitiert. Inhaber einer Blue Card können nach einer bestimmten Zeit PR in der EU beantragen.
Ausländische Staatsangehörige, die über eine Blue Card verfügen, dürfen ihren Ehepartner, Partner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte mitbringen. Sie können auch die Visa für Familienmitglieder finanzieren.
Nach der Genehmigung beträgt die Gültigkeitsdauer der Blue Card je nach Dauer des Arbeitsvertrags des Antragstellers zwischen 1 und 4 Jahren. Die Karteninhaber können eine Verlängerung beantragen. Bei einem Aufenthalt von zwei Jahren in einem EU-Staat stehen dem Inhaber der Blauen Karte die Rechte zu, die den Staatsbürgern gleichwertig sind. Davon ausgenommen sind Wohnrechte, Zuschüsse und Darlehen.
Die Antragsteller einer Blauen Karte EU müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
Antragsteller der Blue Card müssen für den Erhalt eine hohe Bezahlung zahlen. Von ihnen wird erwartet, dass sie im Falle Deutschlands mindestens über ein Bruttogehalt von 52 Euro verfügen. Bei Mangelberufen wie Mathematik oder Naturwissenschaften sind es jedoch 000 Euro.
Die Blue Card kann in allen Mitgliedsstaaten der EU beantragt werden. Ausgenommen sind Großbritannien, Irland und Dänemark.
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