Veröffentlicht am Dezember 07 2017
Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens können nun ab dem 9. Dezember 2017 eine kanadische ETA oder elektronische Reisegenehmigung in Anspruch nehmen. Sie benötigen für die Einreise nach Kanada kein vorübergehendes Aufenthaltsvisum oder TRV mehr.
Die Staatsangehörigen dieser beiden Nationen können nun ähnlich wie andere Nationalitäten, die von der Visumpflicht befreit sind, nach Kanada einreisen. Sie können vor dem Einsteigen in den Flug eine kanadische ETA beantragen und ihre Flugreise fortsetzen. Sie gilt für alle Staatsangehörigen Rumäniens und Bulgariens, die durch Kanada reisen oder nach Kanada fliegen.
Diese beiden Nationalitäten, die über ein gültiges Kanada-Visum verfügen, können dieses weiterhin für Reisen oder Transit verwenden. Sie können das Visum bis zum Ablauf nutzen und benötigen bis zu diesem Zeitpunkt keine ETA oder elektronische Reisegenehmigung, wie von Canadavisa angegeben.
Der Antragsprozess für die kanadische ETA ist recht unkompliziert. Bewerber sind verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten anzugeben. Sie sind auch verpflichtet, bestimmte wichtige Fragen zu medizinischen Themen oder Kriminalität zu beantworten.
Zum Ausfüllen des digitalen Formulars benötigen Bewerber:
Eine elektronische Reisegenehmigung ist eine Voraussetzung für ausländische Staatsangehörige von Ländern, die für Flugreisen nach Kanada von der Visumpflicht befreit sind. Es ist digital mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft. Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zum Ablauf des Reisepasses bzw. 5 Jahre. Sie benötigen eine neue elektronische Reisegenehmigung, wenn Sie nach Ablauf des alten Reisepasses einen neuen Reisepass erhalten.
Personen mit ständigem Wohnsitz in Kanada müssen mit ihrer gültigen Canada PR Card oder PR-Reisebescheinigung und einem gültigen Reisepass reisen.
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Stichworte:
Kanada
ETA
Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens
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