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Veröffentlicht am Januar 22 2016

Niederländisches Investorenvisum: Daueraufenthaltsdauer wird auf 3 Jahre verlängert

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By  Herausgeber
Aktualisiert Mai 10 2023

Daueraufenthaltsdauer verlängert

Der niederländische Staatssekretär Klaas Dijkhoff korrigiert den Plan, ausländischen Finanzinvestoren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, sofern diese sich mit 1.25 Millionen Euro an der niederländischen Wirtschaft beteiligen. Laut Herrn Dijkhoff haben seit seiner Einführung im Jahr 2013 nicht viele Kapitalanleger von diesem Programm Gebrauch gemacht. Er fügt hinzu, dass er es für Investoren in den EU-Mitgliedsmärkten attraktiver machen muss, berichtete das Ministerium für Sicherheit und Justiz.

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für ausländische Finanzspezialisten für einen Zeitraum von drei Jahren statt nur für einen kurzen Zeitraum von anderthalb Jahren gültig sein wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die bislang bestehende Schwäche der Politik bei Finanzinvestoren beseitigt wird. Die Änderung gilt unabhängig davon, ob ihnen der Aufenthalt in den Niederlanden nach Ablauf eines Jahres gestattet wird.

Ausländische Investoren benötigen keine Bilanzerklärung mehr, was möglicherweise zu Verzögerungen bei der Investition führen könnte. Die Abteilung des Einwanderungs- und Einbürgerungsdienstes wird sich bei Änderungen der Vorschriften an die Financial Intelligence Unit (FIU – Niederlande) wenden, um sicherzustellen, dass der Spekulant nicht mit verdächtigen Finanztransaktionen oder illegalen Aktivitäten in den Niederlanden oder anderen Herkunftsländern in Verbindung steht .

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verfahren zur Prüfung, ob eine spekulative Investition für die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis geeignet ist, den Prozess verbessern wird. Anstelle des aktuellen Rahmens muss ein Unternehmen lediglich zwei der drei Schwerpunkte in die niederländischen Geschäftsmärkte einbringen. Der Fokus liegt auf Faktoren der Entwicklung, der beruflichen Tätigkeit und des nicht geldbezogenen sozialen Engagements.

Der Mindestbeitrag zur Deckung der finanziellen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis beträgt weiterhin 1.25 Millionen Euro. Die Änderung erfolgt ab dem 1st vom Juli 2016.

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Originalquelle:Niemals

Stichworte:

Niederländische Investoren

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