Veröffentlicht am Juli 18 2022
Formular I-526: Dies wird durch unabhängige ausländische Investoren genutzt, die nicht in der Lage sind, die Investitionen mit anderen Kapitalisten zu bündeln. Ausländische Investoren, die zur EB-5-Kategorisierung bereit sind, die mit der vorherigen Ausgabe des Formulars I-526 übereinstimmt.
Formular I-526E: Das Formular I-526E wird von ausländischen Investoren verwendet, die nicht bereit sind, die Investition mit anderen Risikokapitalgebern zu bündeln. Ausländische Investoren klassifizieren EB-5, das mit dem neuen Zentrumsprogramm übereinstimmt.
Um die Faktoren des neuen Zentrumsprogramms zu analysieren, wurde das Formular I-526E erstellt, das die Möglichkeit bietet, die Quelle des Formulars I-956F eines bestimmten Zentrums nachzuweisen.
Ein eingewanderter Investor kann das Formular I-526E erst dann einreichen, wenn das jeweilige Zentrum das Formular I-956F für ein bestimmtes Investitionsangebot über ein verbundenes Unternehmen eingereicht hat, in das er investieren möchte.
Nachdem Sie eine Mitteilung für das Formular I-956F erhalten haben und das jeweilige Zentrum eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Einreichung erhalten hat, können die Anleger ihr entsprechendes Formular I-526E basierend auf dem Erhalt der Mitteilung einreichen. Die Formulare I-526 und I-526E müssen gemäß den neuen Anforderungen ab dem 12. Juli 2022 nicht mehr eingereicht werden. Für jedes Formular beträgt die Anmeldegebühr 3,675 US-Dollar.
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