Veröffentlicht am Dezember 06 2023
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Mit Wirkung zum 17. November 2023 hat Dänemark neue Regelungen eingeführt, um Ausländern Kurzarbeit zu ermöglichen, ohne dass eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Kandidaten, um förderfähig zu sein, bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sein müssen, das mit einem in Dänemark ansässigen Unternehmen verbunden ist. Das dänische Unternehmen muss mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen. Diese neue Regelung ist auf Beschäftigungen auf mittlerem/hohem Niveau oder Managementniveau beschränkt.
Es ist zu beachten, dass für Staatsangehörige von Ländern, in denen eine Visumpflicht besteht, weiterhin ein Besuchervisum erforderlich ist. Wer über eine Arbeitserlaubnis verfügt, die auf eine bestimmte Tätigkeit beschränkt ist, aber als Lehrer an einer anderen Schule oder einem anderen Unternehmen arbeiten möchte, muss eine Genehmigung beantragen, um eine Nebentätigkeit ausüben zu können.
Die dänische Agentur für internationale Rekrutierung und Integration gab im September dieses Jahres bekannt, dass sie bei der Bearbeitung von Anträgen auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen die Einkommensdateninformationen des dänischen Arbeitgeberverbandes nutzen würde, um zu beurteilen, ob eine Stelle mit dem in den dänischen Standards festgelegten Gehalt übereinstimmt .
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Wie die dänische Einwanderungsbehörde betont, können Ausländer aufgrund ihrer Tätigkeit oder anderer einzigartiger Merkmale von der Arbeitserlaubnis befreit werden.
Zu dieser Kategorie gehören das Personal in internationalen Zügen, Autos und dänischen Handelsschiffen mit besonderen Besuchsbeschränkungen für Häfen und Werften sowie ausländische Diplomaten, deren Familien und Hausangestellte.
Lehrkräfte, die beim Ministerium für höhere Bildung und Wissenschaft oder beim Ministerium für Kultur angestellt sind und innerhalb des Zeitraums von 5 Tagen bis zu 180 Tage unterrichten, benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Personen, die an öffentlichen künstlerischen Veranstaltungen beteiligt sind, die weniger als 14 Tage dauern, darunter Musiker, Künstler, Künstler und wichtiges Personal, können ebenfalls ausgenommen sein, Mitarbeiter wie Manager, Anzieh- und Maskenbildner, Licht- und Tonpersonal sowie Fahrer hingegen können davon ausgenommen sein ebenfalls befreit sein.
Mitglieder, die ihre offiziellen Aufgaben in Dänemark wahrnehmen, sind für maximal 40 Tage im Kalenderjahr von der Arbeitserlaubnis befreit.
Fachkräfte mit spezifischen Aufgaben, darunter ausländische Unternehmensvertreter auf Geschäftsreisen, Forscher und Haushaltspersonal Besuch in Dänemark für bis zu 3 Monate dürfen maximal 90 Tage arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
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