Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das es ausländischen zugewanderten Wissenschaftlern aus nichteuropäischen Ländern erleichtert, in Deutschland zu forschen oder zu studieren, wenn sie bereits in einem anderen europäischen Land leben. Dieses neue Gesetz unterstützt die Politik der Europäischen Union, Hindernisse für Wissenschaftler abzuschaffen, die ihre akademische Ausbildung in einem anderen Mitgliedsland absolvieren. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Forscher aus Indien in Frankreich nun problemlos für ein Semester zum Studium nach Deutschland einwandern kann. Auch Berufstätige ausländischer Firmen können jetzt problemlos von einem EU-Land in ein anderes ein- und ausreisen, zitiert The Local DE. Gleichzeitig verabschiedete der Deutsche Bundestag ein weiteres Gesetz zur Umsetzung einer weiteren Richtlinie der Europäischen Union, die Saisonarbeitern aus Nicht-EU-Staaten mehr Rechte einräumt. Ein dauerhafter Aufenthalt ist ihnen nicht gestattet. Außerdem müssen sie vor ihrer Einreise nach Deutschland über ein gültiges Stellenangebot bzw. einen Arbeitsvertrag gemäß den Lohn- und Arbeitszeitregelungen verfügen. Die neuen Regelungen müssen noch vom Oberhaus des Parlaments, auch Bundesrat genannt, ratifiziert werden. Diese neuen Richtlinien zielen darauf ab, die Vorschriften zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu harmonisieren, und zwar zu einer Zeit, in der die EU um ihre Zukunft als einheitliche Organisation kämpft, nachdem das Vereinigte Königreich letztes Jahr durch ein Brexit-Referendum aus der Union ausgetreten ist. Diese neuen Richtlinien zielen darauf ab, es für Bürger aus Nicht-EU-Staaten einfacher und attraktiver zu machen, Forschung oder Studium durchzuführen, wie das EU-Parlament letztes Jahr zitierte. Wenn Sie in Deutschland auswandern, studieren, besuchen, investieren oder arbeiten möchten, wenden Sie sich an Y-Axis, den weltweit vertrauenswürdigsten Einwanderungs- und Visaberater.