Veröffentlicht am Mai 25 2020
Norwegen hat beschlossen, mehrere weitere Kategorien in die Liste der Personen aufzunehmen, denen im Zuge der COVID-19-Pandemie die Einreise nach Norwegen gestattet wird. Die Entscheidung wurde angesichts des kontinuierlichen Rückgangs der Zahl der Coronavirus-Infektionen in Norwegen getroffen.
Da sich die Lage in Norwegen verbessert, kam es auch bei verschiedenen anderen Maßnahmen zu Lockerungen. Das norwegische Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit hat beschlossen, mehr Bürgern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Einreise in das Land zu ermöglichen.
Auch viele andere Ausländergruppen, die unter normalen Umständen nach Norwegen hätten einreisen können, können nun nach Norwegen zurückkehren.
Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz und öffentliche Sicherheit ermöglichen die Änderungen die Einreise von Saisonarbeitern, die entweder in der grünen Industrie oder in der Landwirtschaft arbeiten werden, nach Norwegen.
Sobald die Entscheidung in Kraft tritt, gelten Familienangehörige von EWR-Bürgern sowie Familienangehörige norwegischer Staatsbürger als anspruchsberechtigt nach Norwegen reisen. Dazu gehören EWR-Bürger, die Immobilien in Norwegen in Form eines Ferienhauses oder eines Zweitwohnsitzes besitzen. Solche EWR-Bürger dürfen ihr Eigentum in Norwegen besichtigen.
Unter Familienangehörige von EWR-Bürgern versteht man –
Ehegatte oder Ehegattin |
Mitbewohner |
Verlobter |
Kinder unter 21 Jahren oder von EWR-Bürgern unterstützte Kinder |
Eltern, die vom EE-Bürger unterstützt werden |
Trotz der Lockerung der COVID-19-Sondermaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens müssen alle nach Norwegen einreisenden Personen gemäß den Vorschriften zwei Wochen lang in Quarantäne bleiben.
Angesichts des Rückgangs der COVID-19-Fälle in verschiedenen Gebieten des Schengen-Raums wurden Vorschläge für die vollständige Aufhebung oder teilweise Aufhebung der Coronavirus-Sondermaßnahmen gemacht, beginnend mit den Grenzgebieten.
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