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Veröffentlicht am Dezember 15 2016

Das Schweizer Parlament verabschiedet einstimmig einen Beschluss zur Migration in die Europäische Union

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Aktualisiert Mai 10 2023

Das Schweizer Parlament hat über den Umgang mit der Massenabstimmung über die Einwanderung entschieden

Nach fast drei Jahren hat das Schweizer Parlament endlich entschieden, wie mit dem Referendum „gegen die Masseneinwanderung“ vom Februar 2014 umgegangen werden soll, auch wenn seine Lösung kaum noch Ähnlichkeit mit dem Text der damals von der Bevölkerung angenommenen Initiative aufweist.

Nach jahrelangen Spekulationen und Unsicherheiten und mehreren Wochen intensiver Debatten hat das Parlament am Montag die Einzelheiten seiner „leichten“ Lösung ausgearbeitet und sich auf Regeln geeinigt, nach denen arbeitslose Hausangestellte bei Arbeitsplätzen in der Schweiz Vorrang vor EU-Bürgern erhalten. Über die Einigung muss am Freitag noch abschließend abgestimmt werden, doch das sei lediglich eine Formsache, berichteten Nachrichtenagenturen.

Bereits im Februar 2014 stimmte das Schweizer Volk knapp für die Einführung irgendeiner Beschränkung der Einwanderung aus EU-Ländern, ein Schritt, der dem Freizügigkeitsprinzip der EU zuwidergewirkt und die vielen anderen bilateralen Beziehungen der Schweiz mit der Union gefährdet hätte.

Die am Montag vereinbarten neuen Regeln weichen erheblich vom verfassungsrechtlich verbindlichen Referendum ab, nachdem das Schweizer Parlament – ​​unter dem Aufschrei einiger – entschieden hatte, dass es nicht bereit sei, seine Beziehungen zur EU zu opfern.

Anstatt der EU-Einwanderung strenge Beschränkungen aufzuerlegen, hat das Parlament neuen Regeln zur Arbeitslosigkeit zugestimmt, die die Auswirkungen ausländischer Arbeitnehmer auf den inländischen Arbeitsmarkt begrenzen sollen.

Arbeitgeber werden verpflichtet, offene Stellen bei Jobcentern auszuschreiben und ausgewählte Schweizer Arbeitssuchende zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Andernfalls droht ihnen eine Busse von 40,000'XNUMX Franken.

Diese Verpflichtung gilt nur für Berufe, Berufszweige oder Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich hoch ist.

Allerdings werden Arbeitgeber nicht – wie vom Ständerat bei der Ausarbeitung dieses neuen Gesetzes vorgeschlagen – verpflichtet sein, zu begründen, warum sie einen Schweizer Kandidaten ablehnen.

Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, können betroffene Regionen dem Parlament weitere Maßnahmen vorschlagen.

Europäer, die innerhalb des ersten Jahres ihren Job verlieren, haben sechs Monate Zeit, die Schweiz zu verlassen.

Das neue Gesetz ist eine stark abgeschwächte Version der 2014 verabschiedeten Initiative „Gegen Masseneinwanderung“, und die Maßnahmen des Parlaments haben einige verärgert, darunter auch die Schweizerische Volkspartei (SVP), die die Initiative von 2014 unterstützte. Allerdings gibt es trotz der von manchen als „Kapitulation“ des Schweizer Parlaments in dieser Frage empfundenen „Kapitulation“ immer noch keine Garantie dafür, dass die EU-Kommission diese nationale Präferenz der Schweiz auf dem Arbeitsmarkt akzeptieren wird.

Stichworte:

Migration in die Europäische Union

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