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Veröffentlicht am Juni 24 2017

Gehaltsobergrenze und Fast-Track-Verfahren in Dänemark für ausländische Arbeitnehmer

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Aktualisiert Mai 10 2023
Dänemark Das dänische Parlament hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen an der Lohnbegrenzungsregelung für ausländische Arbeitnehmer vorsieht. Das Programm gilt für alle, denen ein hochbezahlter Arbeitsplatz angeboten wird, und für diejenigen, die Zugang zum dänischen Arbeitsmarkt haben. Bedingungen des Pay-Limit-Systems
  • Der Berufstätige muss ein Bruttogehalt von mindestens 408 DKK pro Jahr mit nach Hause nehmen.
  • Das Gehalt muss ausschließlich an eine dänische Bank gezahlt werden.
  • Das Gehalt wird nicht auf ein Konto im Ausland überwiesen.
  • Bei der Anstellung muss es sich um eine Vertragsanstellung handeln. Falls der Vertrag vor dem 1. Juli ausläuft, muss eine Verlängerung beantragt werden und die neue Regelung gilt.
  • Die entscheidende Änderung der Gehaltsbegrenzungsregelung besteht darin, dass bezahlte Lebens- und Wohnkosten, Transportkosten und Internetrechnungen von der Vergütung ausgenommen werden.
  • Für Gehälter über 408 DKK gelten weitere Bestandteile. Für Arbeitgeber und ausländische Staatsangehörige nach dem 000. Juli 1 gilt die neue Regelung weiterhin. Wenn es Personen gibt, deren befristete Aufenthaltsgenehmigung abläuft, können sie gleichzeitig eine Regelung und eine Verlängerung beantragen.
Fast-Track-Programm Es ist eine schnelle Möglichkeit, hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte für einen flexiblen Arbeitsplatz in Dänemark zu gewinnen. Das System berechtigt jedes zertifizierte Unternehmen, hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland einzustellen, ohne auf die Genehmigung der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration warten zu müssen, die ein grundlegendes Verfahren für die Einstellung eines Ausländers darstellt. Vier mögliche Wege, wie ausländische Arbeitnehmer das Fast-Track-Programm nutzen können
  • Die angebotene Stelle wird unter den Bedingungen des Pay Limit Scheme angeboten.
  • Studierende in Forschung und Doktorarbeit. Sie müssen nicht das Fast-Track-Programm durchlaufen.
  • Der Zweck der Beschäftigung kann darin bestehen, Mitarbeiter eines zertifizierten Unternehmens auf dem hochqualifizierten Niveau auszubilden oder sogar eine hochqualifizierte Ausbildung bei einem zertifizierten Unternehmen zu erhalten.
  • Kurzzeitaufenthalte (3 Monate) und Langzeitaufenthalte (4 Jahre) werden im Rahmen dieser Regelung auf der Grundlage der Anforderungen des Arbeitgebers akzeptiert.
Der Arbeitgeber leitet das Verfahren im Namen des Arbeitnehmers ein, indem er einen Antrag für das Fast-Track-Verfahren einreicht. Nach Erhalt der Genehmigung führt der hochqualifizierte Fachmann das biometrische Verfahren durch. Nachdem die Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) die biometrischen Daten erhalten hat, wird nach Erfüllung aller Voraussetzungen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilt. Im Rahmen des Fast-Track-Programms wird dem Antragsteller eine vierjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wenn Sie planen, im Ausland zu arbeiten und über die entsprechenden Fähigkeiten verfügen, wenden Sie sich an Y-Axis, den weltweit besten und vertrauenswürdigsten Einwanderungsberater.

Stichworte:

Dänemark

ausländische Arbeitnehmer

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