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Veröffentlicht am August 19 2019

Wie beantrage ich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg?

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By  Herausgeber
Aktualisiert März 26 2024

Wenn Sie seit 5 Jahren ununterbrochen in Luxemburg leben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und deren Angehörige können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie können eine PR bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten beantragen.

 

Bevor Sie sich bewerben, müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg ansässig sind.

 

Im 5-Jahres-Aufenthalt sind nicht enthalten:

  • Vorübergehende Abwesenheiten von weniger als 6 Monaten pro Jahr
  • Längere Abwesenheit zur Ableistung des Wehrdienstes
  • Ununterbrochene Abwesenheiten von bis zu 12 Monaten wegen:
  • Childbirth
  • Schwangerschaft
  • Krankheit
  • Arbeitsausschreibung
  • Professionelles Training

Sie können vor Ablauf von 5 Jahren eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn:

  1. Sie haben das Rentenalter erreicht und waren selbstständig oder berufstätig. Sie haben in den letzten 12 Monaten in einem anderen EU-Mitgliedstaat gearbeitet und wohnen seit 3 ​​Jahren in Luxemburg.
     
  2. Sie waren selbstständig oder berufstätig und haben nun aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben. Außerdem sollten Sie seit mehr als 2 Jahren in Luxemburg leben.
     
  3. Sie sind Arbeitnehmer oder Selbstständiger und beziehen eine Unfallrente wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Unfalls aus Luxemburg.
     
  4. Sie waren 3 Jahre lang in Luxemburg berufstätig oder selbstständig. Allerdings sind Sie nun für einen neuen Arbeitsplatz in ein anderes EU-Land gewechselt, wohnen aber weiterhin in Luxemburg. Außerdem kehren Sie mindestens einmal pro Woche nach Luxemburg zurück.

Unterhaltsberechtigte Familienangehörige eines EU-Bürgers können in bestimmten Fällen bereits vor Ablauf von fünf Jahren Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben.
 

Wie bewerbe ich mich für PR?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn das Dokument nicht auf Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst ist, müssen Sie es von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.

 

Füllen Sie das PR-Antragsformular aus und bringen Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises zur Gemeinde. Das Personal der Gemeinde wird Ihnen bestätigen, dass Sie seit mehr als 5 Jahren in Luxemburg ansässig sind, und den Antrag für Sie stellen.

 

Laut Luxembourg Times erhalten Sie Ihre PR-Genehmigung innerhalb eines Monats nach Einreichung per Post.
 

Die Daueraufenthaltserlaubnis ist unbegrenzt gültig, es sei denn, Sie sind länger als zwei Jahre von Luxemburg abwesend.

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