Veröffentlicht am März 15 2024
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Das von Ungarn eingeführte neue Einwanderungsgesetz sollte am 1. März in Kraft treten. Ungarn führt strengere Regeln für bestehende Regelungen für Drittstaatsangehörige (TCNs) ein. Für Anträge, die vor dem 31. Dezember 2023 eingereicht werden, gelten weiterhin die alten Regelungen.
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Ungarn führt 2024 ein neues Einwanderungsgesetz für Aufenthaltsgenehmigungen ein
Die Aufenthaltserlaubnis für Gastarbeiter wird nur Personen erteilt, die in bestimmten Berufen bei bestimmten Arbeitgebern aus bestimmten Ländern beschäftigt sind. Außerdem kann die Gastarbeitererlaubnis nur für einen begrenzten Zeitraum von 3 Jahren verlängert werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Genehmigung nicht mehr verlängert werden und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Ungarn stellt verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen aus. Nachfolgend sind einige aufgeführt:
Ungarns neues Gesetz führt auch das Programm „Goldenes Visum“ ein. Ab dem 1. Juli 2024 stehen das Gastinvestorvisum und die Aufenthaltserlaubnis denjenigen zur Verfügung, die bereit sind, mindestens 250,000 € in Immobilien zu investieren, was einen Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis von 10 Jahren ermöglicht.
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Ungarns neues Einwanderungsgesetz
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