Veröffentlicht am August 25 2016
Die meisten Arbeitgeber, die EU- und Nicht-EU-Bürger einstellen, stoppen ihre Einstellungspläne in Erwartung einer Überarbeitung der Visabestimmungen nach dem Brexit. Arbeitgeber können Top-Talente durch PR-Anträge für Mitarbeiter aus EWR-Regionen und Visumverlängerungen durch Anträge auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Mitarbeiter halten
UK-PR-Bewerbungen für Bewerber aus den EWR-Regionen:
Seit November 2015 gelten neue Regeln, die Bürger aus der EWR-Region dazu verpflichten Bewerben Sie sich für eine PR bevor Sie die britische Staatsbürgerschaft beantragen. Gemäß den Vorschriften muss man eine Aufenthaltsgenehmigung nicht erneuern und reduziert somit etwaige Gefahren, die sich aus Änderungen der Visumpolitik im Vereinigten Königreich ergeben. Sofern kein schwerwiegender Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit vorliegt, darf ein PR-Inhaber nicht aus dem Vereinigten Königreich abgeschoben werden. Auch Familienangehörige aus einem Drittstaat können unabhängig von deren Status als qualifizierte Person gefördert werden.
Berechtigung für eine PR:
Ein EWR-Staatsangehöriger muss nachweisen, dass er/sie sich seit fünf Jahren ununterbrochen im Vereinigten Königreich aufhält. Ein ständiger Aufenthalt im Vereinigten Königreich bedeutet hier, dass sich der Antragsteller nicht länger als sechs Monate außerhalb des Landes aufgehalten haben darf. Ein EWR-Bürger sollte sich während dieser fünfjährigen Amtszeit an seine vertraglichen Rechte halten, die verlangen, dass er eine qualifizierte Person ist, die während seines Aufenthalts in Großbritannien angestellt, selbstständig, Student, selbstständig oder arbeitssuchend war. In den PR-Antrag des Antragstellers können auch Familienangehörige sowie ausgewählte Nicht-Familienmitglieder (Familie in der Vergangenheit) einbezogen werden. Für eine PR-Bewerbung kommen auch Senioren in Betracht, die im Ruhestand sind und sich nicht mehr als qualifizierte Personen mit dauerhafter Behinderung in Großbritannien aufhalten oder in anderen EWR-Staaten selbstständig sind.
Voraussetzungen für eine PR:
Personen aus Nicht-EU-Ländern (oder in einigen Fällen abhängige Antragsteller aus EWR-Regionen), die nachweislich mit einem vorübergehenden Visum zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich verpflichtet sind, können ein Visum für den unbefristeten Aufenthalt im Vereinigten Königreich beantragen, um Anspruch darauf zu haben ein Langzeitvisum/PR/Staatsbürgerschaft. Dieser Prozess ähnelt einem PR-Bewerbungsprozess für EU-Bürger mit einigen zusätzlichen Einschränkungen.
Anspruch auf ein Visum für einen unbefristeten Aufenthalt im Vereinigten Königreich:
Der Schwellenwert für ein dauerhaftes oder langfristiges Visum für das Vereinigte Königreich beträgt weiterhin 5 aufeinanderfolgende Jahre mit einer Abwesenheit vom Land für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten in einem bestimmten Jahr. Die maximale Aufenthaltsdauer für Allgemeines Visum der Stufe 2 beträgt 6 Jahre, es gibt keine Möglichkeit zur Verlängerung und es gibt ein kleines Zeitfenster von 1 Jahr, in dem Antragsteller einen dauerhaften Wohnsitz beantragen können. Sollte dem Antragsteller das Visum für einen unbefristeten Aufenthalt im Vereinigten Königreich nicht erteilt werden, gilt für ihn/sie eine Bedenkzeit von 12 Monaten, wodurch er/sie an der Einreise in die Grenzen des Vereinigten Königreichs gehindert wird.
Voraussetzungen für ein Visum für den unbefristeten Aufenthalt im Vereinigten Königreich:
Berechtigt zur Beantragung dieses Visums sind Nicht-EU-Bürger, die über ein gültiges Visum verfügen und sich während der gesamten Gültigkeitsdauer im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Im Falle von Arbeitnehmern mit einem Tier-2-Visum muss zusammen mit ihrem ILR-Antrag ein Nachweis über eine kontinuierliche Beschäftigung vorgelegt werden. Auch abhängige Lebenspartner von Hauptantragstellern müssen eine echte Beziehung nachweisen und bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen. Es dauert etwa sechs Monate, bis ein Antragsteller sein ILR-Visum erhält, und die Antragskosten betragen etwa 6 £.
Test für Englischkenntnisse und Leben im Vereinigten Königreich:
Nicht-EU-Bürger im Alter zwischen 18 und 64 Jahren müssen außerdem einen Test bestehen, um ihre Englischkenntnisse nachzuweisen, und eine Prüfung ablegen, um ihre Vertrautheit mit den Traditionen und Bräuchen des Vereinigten Königreichs nachzuweisen. Bewerber müssen diese Tests mit einer Mindestpunktzahl von 75 % und mehr bestehen, um für das ILR-Visum berechtigt zu sein. Für den Test gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Versuche. Allerdings müssen Bewerber bei jedem Versuch eine neue Gebühr entrichten.
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Stichworte:
Visumbestimmungen für Großbritannien
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