Die Verfahren zur Einstellung ausländischer Arbeitskräfte wurden in Katar gemäß Gesetz Nr. 21 von 2015 geändert, um die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Expatriates zu vereinfachen. Die Regeln zur Beantragung von Familienvisa und Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige (Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder) bleiben jedoch unverändert. Im Privatsektor eingestellte Mitarbeiter, die Familienvisa beantragen möchten, sollten ein Monatsgehalt von mindestens 7 bis 000 QAR verdienen. The Peninsula zitierte die Polizeizeitschrift Shurta Maak, in der Brigadier Nasser Jabr Al Atiyyah, stellvertretender Direktor der Polizei, zitiert wurde Die Generaldirektion für Reisepässe teilte mit, dass Arbeitgeber künftig die Genehmigung für Arbeitsvisa beim MADLSA (Ministerium für Verwaltungsentwicklung, Arbeit und Soziales) einholen sollten, bevor sie beim Innenministerium einen Antrag stellen. Die Visumgenehmigung kann von Arbeitgebern in Katar bei der MADLSA ohne Namensnennung eingeholt werden. Bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer müssen sie eine Passkopie, den Arbeitsvertrag und die Genehmigung der MADLSA vorlegen, um das Visum zu erhalten Einreisevisum für den Arbeitnehmer. Das bisherige Gesetz erlaubte den Arbeitgebern, Importarbeitern 10 Visa zu erteilen. Nach dem neuen Gesetz wäre es ausländischen Arbeitnehmern gestattet, in ihrer Freizeit mit anderen Arbeitgebern zusammenzuarbeiten, wenn sie die Erlaubnis des Hauptarbeitgebers einholen. Al Attiyah sagte, dass gegen Arbeitgeber, die gegen das Gesetz verstoßen, Strafmaßnahmen ergriffen würden. Wenn Sie nach Katar reisen möchten, wenden Sie sich an Y-Axis, ein renommiertes Einwanderungsberatungsunternehmen, um in einem seiner zahlreichen Büros ein Visum zu beantragen.