Die Saudi Arabian General Investment Authority (SAGIA) vereinfacht das Lizenzierungsverfahren für ausländische Unternehmen und Unternehmer, die ein Visum beantragen möchten. Ayedh Al-Otaibi, Generaldirektor der System Development and Investment Procedures Administration Saudi-Arabiens, sagte, dass die Behörde die Voraussetzungen und die Zeit für die Beantragung der Visa auf etwa fünf Arbeitstage verkürzt habe. Der Dokumentationsbedarf wurde verkürzt auf a) einen allgemeinen Beschluss für Investoren, Investitionen in der arabischen Nation anzumelden; b) eine Beschreibung des Investitionsplans des Unternehmens und seiner Auswirkungen; und c) ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Investor finanziell in der Lage ist, seine Geschäfte auszuführen. Darüber hinaus bietet die Behörde Investoren die Möglichkeit, ihre Lizenzen um einen Zeitraum von 15 Jahren zu verlängern. SAGIA sagte, es konzentriere sich auf den Bausektor, um das Risiko für ausländische Investoren einzudämmen. Von nun an haben Bauunternehmen die Wahl, eine dreijährige Lizenz zu erwerben, um eine Bestandsaufnahme des Marktes zu machen und ihre Fähigkeiten auszubauen. Sie können sich dann für eine verlängerbare Lizenz entscheiden, wenn sie sicher sind, dass sie in der Lage sind, die erforderliche Mindestzahl an Arbeitskräften zu beschäftigen, Ausrüstung und feste Ressourcen zu beschaffen. Zu den weiteren Möglichkeiten gehört es, einem Unternehmen eine vorübergehende Lizenz zur Ausführung spezifischer Verträge mit staatlichen/quasistaatlichen Institutionen zu ermöglichen. In der Zwischenzeit können die Unternehmen auch eine befristete Genehmigung für die Durchführung eines einzelnen Regierungsprojekts beantragen, sofern sie sich an festgelegte Vorschriften und Kriterien halten. Ayedh sagte auch, dass die Visumspflicht für den Investor und Geschäftsführer in Übereinstimmung mit dem Alleinbesitz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Zweigniederlassung einer ausländischen Firma mit beschränkter Haftung gebracht worden sei. Um für eine Anmeldung in Frage zu kommen, müssen die Funktionen des Unternehmens unter „innovative Aktivitäten“ fallen und ein gültiges Patent als Teil seiner Produkte vorliegen. Das Unternehmen sollte ein Exporteur von Waren sein, die saudischen, GCC- oder internationalen Standards entsprechen. Außerdem sollte das Unternehmen mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen, von denen höchstens 25 Prozent ausländische Staatsangehörige sein dürfen. Davon sollen 10 Prozent Führungskräfte und 15 Prozent Arbeiter und Techniker sein. Das eingezahlte Kapital des Unternehmens muss außerdem mindestens 37.5 Millionen SAR betragen.