Veröffentlicht am Dezember 22 2023
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Das Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich auf die aktualisierte Richtlinie über eine kombinierte Aufenthaltserlaubnis geeinigt und damit den Weg für ein optimiertes Antragsverfahren für eine kombinierte EU-Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis geebnet.
Drittstaatsangehörige können diese Genehmigung bald beantragen, was ihnen sowohl bei der Arbeit als auch beim Aufenthalt zugute kommt, da keine zusätzlichen Verfahren erforderlich sind.
Die EU-Kommission begrüßte das Abkommen als einen entscheidenden Schritt, um ausländische Talente für Branchen zu gewinnen, in denen es an Arbeitskräften mangelt. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes mit qualifizierten Arbeitskräften in Einklang zu bringen, um Wachstum und Innovation zu fördern.
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Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, betont die Bedeutung der legalen Einwanderung für die Expansion des Landes.
Die aktualisierten Vorschriften stellen sicher, dass Nicht-EU-Arbeitnehmern einheitliche Rechte zustehen, indem sie Steuervorteile, soziale Sicherheit, Arbeitsbedingungen und die Anerkennung von Qualifikationen umfassen.
Dies wird das Antragsverfahren für eine Einzelgenehmigung vereinfachen und zur Entwicklung und Festlegung robuster und umfassender Anforderungen für das nationale Migrationssystem beitragen.
Drittstaatsangehörige, die sowohl in Nicht-EU- als auch in EU-Mitgliedstaaten wohnen, können nach Bestätigung der geänderten Richtlinie über die kombinierte Aufenthaltserlaubnis eine kombinierte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ziel des Gesetzes ist es, die internationale Rekrutierung durch die Einführung verkürzter Bewerbungsverfahren zu verbessern.
Arbeitnehmer aus anderen Ländern erhalten die Möglichkeit, das Unternehmen zu wechseln, was ihre Arbeitsplatzsicherheit stärkt.
Das Gesetz stellt eine faire Behandlung aller Mitgliedstaaten sicher, die die Einrichtung von Überwachungs- und Inspektionsverfahren vorschreiben. Arbeitgeber, die die Rechte von Nicht-EU-Arbeitnehmern verletzen, müssen mit Konsequenzen rechnen.
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Web-Story: Mit einer EU-Aufenthaltserlaubnis können Sie sich überall in Europa niederlassen und arbeiten.
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