Veröffentlicht am September 18 2017
Mehrere EU-Bürger verlieren ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie vor dem Brexit die britische Staatsbürgerschaft beantragen, da ihre Heimatländer die doppelte Staatsbürgerschaft noch nicht anerkennen. Das bedeutet, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes verlieren müssen.
Aufgrund der unsicheren Lage in Bezug auf die Rechte der EU-Bürger nach dem Brexit versuchen viele EU-Bürger, die derzeit im Vereinigten Königreich leben, die britische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Obwohl es sich um einen teuren und langwierigen Prozess handelt, wird er ihre Zukunft nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU im März 2019 sichern.
Rund 100,000 niederländische Staatsbürger im Vereinigten Königreich könnten ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit verlieren. Der niederländische Premierminister hat sie bereits gewarnt, dass sie ihre niederländische Staatsangehörigkeit verlieren würden, wenn sie die britische Staatsbürgerschaft annehmen würden. Laut Euronews hatte die Regierung tatsächlich eine Kampagne gestartet, um auf die Risiken für ausländische niederländische Staatsangehörige hinzuweisen.
In Österreich hat dieses Thema zu hitzigen Debatten geführt, die sich auf die große Zahl türkischer Staatsangehöriger im Land konzentrieren. Österreich erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft gesetzlich nicht an. Für Einwanderer bieten die meisten Länder bereits Ausnahmen von der doppelten Staatsbürgerschaft an. Dazu gehören eingebürgerte Staatsbürger, Kinder und Ehepartner von Staatsangehörigen sowie Personen, die aus Ländern stammen, die eine durch Abstammung erworbene unveräußerliche Staatsbürgerschaft anbieten.
Dennoch gibt es für Staatsangehörige dieser Nationen mit Wohnsitz im Ausland keine Ausnahmen. Dies bedeutet, dass sie ihre ursprüngliche Nationalität aufgeben müssen. Dies bedeutet, dass einige der inhärenten demokratischen Rechte wie das Leben und Arbeiten in den Herkunftsländern eingebüßt werden. Es könnten auch emotionale Probleme vorliegen.
Für diese Staatsangehörigen im Vereinigten Königreich besteht die Möglichkeit, die britische Staatsbürgerschaft nicht zu beantragen. Dies könnte jedoch zu Problemen in Bereichen wie dem Recht auf Bildung und Arbeitserlaubnissen führen.
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