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Veröffentlicht am März 16 2021

Die spanische Botschaft in Indien wendet ein neues Verfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung an

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Aktualisiert April 01 2024

Laut einer offiziellen Pressemitteilung der spanischen Botschaft in Indien gibt es jetzt ein „neues Verfahren zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung“.

 

Ab dem 10. März 2021 wendet die spanische Botschaft in Indien ein neues Verfahren für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung an.

 

Aufgrund der COVID-19-Beschränkungen hat die spanische Botschaft in Indien das Visumantragsverfahren nur für Studenten-, Unternehmer- und Familienzusammenführungsvisa wiedereröffnet.

 

Für die Beantragung eines Studentenvisums für Spanien oder eines spanischen Unternehmervisums muss ein Online-Termin vereinbart werden.

 

Wer hingegen ein Visum zur Familienzusammenführung aus Indien beantragt, muss eine E-Mail an emb.nuevadelhi.citas@maec.es senden und einen Termin vereinbaren.

 

Die E-Mail muss Folgendes enthalten: [1] eine farbige Kopie des Reisepasses mit deutlich sichtbaren Informationen und [2] einen Genehmigungsbeschluss für den Aufenthalt in Spanien zur Familienzusammenführung.

 

Der Text der E-Mail muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname des Antragstellers
  • Vor- und Nachname der umgruppierenden Person
  • Ausweisnummer
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse des Kontakts

Die spanische Botschaft in Indien betont zwar die Tatsache, dass „die Bewerbung um einen Termin völlig kostenlos ist“, erklärt jedoch, dass der Termin vier Tage vor dem Termin vereinbart werden muss.

 

Was ist ein spanisches Visum zur Familienzusammenführung?
Sofern eine Person kein Bürger der Europäischen Union [EU], der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins ist, müssen alle Ausländer, die nach Spanien einreisen möchten – um im Ausland zu studieren, im Ausland zu arbeiten oder ins Ausland auszuwandern – ein spanisches Aufenthaltsvisum besitzen. Im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann ein Ausländer, der in Spanien ansässig ist und seine ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis erneuert hat, möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis für seine ersten oder unmittelbaren Verwandten beantragen. Verwandte, die in Spanien mit dem Ausländer zusammengeführt werden können – · Ehepartner · Kinder unter 18 Jahren · Eltern und Schwiegereltern [sofern sie in der Obhut des Ausländers stehen, 65+ Jahre alt sind und dort Es gibt Gründe, die die Notwendigkeit rechtfertigen, ihren Aufenthalt in Spanien zu genehmigen. Der Einwohner Spaniens müsste vor der Einreichung des Visumantrags ein weiteres Verwaltungsverfahren durchlaufen. Der in Spanien lebende Ausländer muss einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung bei der spanischen Regierung stellen Auswärtiges Amt [Ausländerbehörde] des Bundeslandes, in dem er wohnt. Wenn die Genehmigung erteilt wird, kann der Angehörige beim spanischen Konsulat/der spanischen Botschaft ein Aufenthaltsvisum zur Familienzusammenführung beantragen.

 

Nach Angaben der spanischen Botschaft in Indien wird pro Person und Reisepass ein Termin vereinbart. Für jeden Bewerber müssen separate E-Mails verschickt werden, auch wenn es sich um Minderjährige handelt.

 

Nachdem der Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail erhalten hat, kann er über einen bereitgestellten Online-Link Datum und Uhrzeit seines Termins auswählen.

 

Termine müssen persönlich vereinbart werden.

 

In Fällen, in denen der Antragsteller den Termin aus irgendeinem Grund absagen muss, muss er dies 4 Tage im Voraus tun.

 

Wenn der Beschluss bestätigt wird und der Reisepass bereits eingereicht wurde, wird er zur Ausstellung des spanischen Nationalvisums übertragen.

 

Derzeit verfügt Spanien über zwei Konsularbüros in Indien. Die spanischen Konsulate in Mumbai und Delhi werden von Honorarkonsulaten in Kalkutta, Bengaluru und Chennai unterstützt. Die Honorarkonsulate erledigen bestimmte konsularische Aufgaben, wie zum Beispiel die Legalisierung von Dokumenten, Anträge auf Erneuerung spanischer Pässe usw.  

 

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Stichworte:

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