Veröffentlicht am April 08 2020
Trotz COVID-19 werden weiterhin Anträge auf Einwanderung von Ehegatten angenommen und bearbeitet. Die kanadische Regierung hat angekündigt, dass Sponsoring-Anträge für Ehegatten und Lebenspartner – sowohl in Kanada als auch im Ausland – weiterhin angenommen und bearbeitet werden.
Die Förderung eines Partners für die Einwanderung nach Kanada ist trotz der geltenden Coronavirus-Sondermaßnahmen weiterhin möglich. Die kanadische Regierung setzt ihre Bemühungen zur Verfeinerung der COVID-19-Maßnahmen fort.
Unvollständige Bewerbungen können nicht abgelehnt werden
Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC) nimmt weiterhin neue Anträge auf einen dauerhaften Wohnsitz in Kanada entgegen und bearbeitet diese. Das IRCC akzeptiert möglicherweise auch unvollständige Anträge, die während der COVID-19-Pandemie eingereicht wurden.
Antragsteller müssen die Einreichung eines Antrags nicht verzögern, weil sie aufgrund der Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund von COVID-19 nicht in der Lage sind, ein erforderliches Dokument zu erhalten.
Wenn in Kürze ein neuer Antrag auf Ehegatten- oder Zivilpatenschaft eingereicht werden soll und die Unterlagen unvollständig sind, wird vom Antragsteller erwartet, dass er einen Antrag einreicht Ausführliches Erklärungsschreiben, in dem die durch die COVID-19-Maßnahmen verursachten Verzögerungen erläutert werden. Unvollständige Bewerbungen werden innerhalb von 90 Tagen geprüft. Sollte der Antrag auch nach 60 Tagen immer noch unvollständig sein, kann das IRCC die fehlenden Unterlagen nachfordern. Es wird eine zusätzliche Frist von 90 Tagen gewährt.
Die Berechtigung als Bürge wird durch den Bezug von Sozialhilfe nicht beeinträchtigt
Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass Antragsteller, die Sozialhilfe beziehen, keinen Anspruch auf die Unterstützung ihres Ehegatten oder Lebenspartners haben. Aber, Eine kürzliche Entlassung und der Bezug von Sozialhilfe – etwa Leistungen der Arbeitslosenversicherung – machen einen Sponsor nicht unzulässig. Es gibt verschiedene andere Leistungen, die einen Sponsor möglicherweise nicht von der Anspruchsberechtigung ausschließen, wie z. B. Zuschüsse zur Kinderbetreuung usw.
Befreiung von Reisebeschränkungen
Angesichts von COVID-19 kündigte Kanada [am 18. März] Reisebeschränkungen an, die die Einreise ausländischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet Kanadas verbieten. Das Reiseverbot gilt bis zum 30. Juni 2020.
Unmittelbare Familienangehörige kanadischer Staatsbürger oder kanadischer Staatsbürger sind von der Reisebeschränkung ausgenommen. Ehegatten und Lebenspartner gelten als unmittelbare Familienangehörige.
Trotz der Corona-Sondermaßnahmen läuft die Einwanderung in Kanada wie gewohnt weiter. Es finden weiterhin Ziehungen aus dem Federal Express Entry-Pool statt. Die Provinzen führen auch weiterhin Auslosungen im Rahmen des Provincial Nominee Program durch [PNP].
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