Veröffentlicht am Juni 30 2020
Laut einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 24. Juni 2020 werden ab dem 6. Juli „alle Corona-bedingten Beschränkungen bei der Aufnahme von Arbeitnehmern aus Drittstaaten“ aufgehoben.
Darüber hinaus werden die Kantone ab dem 6. Juli auch Aufenthaltsgesuche von Drittstaatsangehörigen bearbeiten, die nicht beabsichtigen, in der Schweiz zu arbeiten. Zum Beispiel Rentner.
Für die Bearbeitung von Aufenthaltsanträgen für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsgenehmigung gelten die üblichen Kriterien im Ausland arbeiten Möglichkeiten in der Schweiz.
Mit „Kanton“ ist ein Bezirk oder Teil eines Landes gemeint. 26 Kantone bzw. Bundesstaaten bilden die Schweizerische Föderation.
Dennoch Staatsangehörigen von Ländern der Dritten Welt wird dies weiterhin nicht gestattet sein Reise in die Schweiz für Urlaubszwecke. Eine Einreise in die Schweiz für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen, also in der Regel ohne Bewilligungspflicht, wird gestattet nur in „Fällen besonderer Notwendigkeit“.
Laut der offiziellen Pressemitteilung: „Für Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt von weniger als 90 Tagen, beispielsweise für einen Urlaub, einen Kurzkurs, eine medizinische Behandlung oder für nicht dringende Geschäftstermine, in die Schweiz einreisen möchten, gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Nach wie vor sind solche Fahrten nur noch bei besonderer Notwendigkeit zulässig. Die Schweiz plant, diese endgültigen Einreisebeschränkungen nach Möglichkeit zeitgleich mit den anderen Schengen-Staaten aufzuheben"
Mit der Aufhebung der Beschränkungen für die Zulassung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten ab dem 6. Juli 2020 ist es diesen Personen wieder möglich, im Kultur- oder Tourismusbereich zu arbeiten. Ab dem 6. Juli können auch Drittstaatsangehörige berufsbegleitend eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren, zum Beispiel als landwirtschaftliche Auszubildende, als Au-pair oder im Rahmen eines Jugendaustauschprogramms.
Aufgrund der sich entwickelnden COVID-19-Situation in den einzelnen Drittstaaten besteht jedoch die Möglichkeit, dass an der Grenze für Personen, die aus diesen Staaten in die Schweiz einreisen, gesundheitsbezogene Massnahmen eingeführt werden.
Am 15. Juni hatte die Schweiz die Einreisebeschränkungen an allen Binnengrenzen zu den anderen Schengen-Staaten aufgehoben. An den Binnengrenzen zwischen der Schweiz und den anderen Schengen-Staaten finden keine Grenzkontrollen statt.
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