Das britische Innenministerium wird voraussichtlich ab dem 15. März 2015 biometrische Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EWR-Staatsangehörige einführen, die ein britisches Visum für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten beantragen. Alle Antragsteller müssen daher ein BRP beantragen und sofern genehmigt , holen Sie es innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum ihrer ersten Ankunft im Vereinigten Königreich ab. Das Visumverfahren bleibt unverändert, mit der Ausnahme, dass die Antragsteller ihr geplantes Reisedatum sowie eine Adresse und Postleitzahl im Vereinigten Königreich angeben müssen. Anhand der Postleitzahl kann die betreffende Abteilung die nächstgelegene Postfiliale identifizieren und die BRP zur Abholung durch den Antragsteller versenden. Bewerbern aus dem Ausland wird Unterstützung bei der Auswahl einer Postleitzahl auf der Grundlage der von ihnen angegebenen britischen Adresse angeboten. Alle erfolgreichen Bewerber werden per Brief über die Entscheidung informiert und müssen die BRP innerhalb von 10 Tagen nach der Landung im Vereinigten Königreich abholen. Auf dem Reisepass oder einem anderen Reisedokument des Antragstellers wird ein Kurzzeitvisum vermerkt, das ab dem voraussichtlichen Reisedatum 30 Tage lang gültig ist. Es fallen hierfür keine zusätzlichen Kosten oder zusätzliche Gebühren an. Wenn ein Antragsteller nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von 30 Tagen in das Vereinigte Königreich reist, muss er/sie beim Entry Clearance Office einen Ersatz für ein Kurzzeitvisum beantragen und kann nach dem Ersatz frei in das Vereinigte Königreich reisen.
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