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Veröffentlicht am November 27 2020

Das Vereinigte Königreich aktualisiert die Hinweise für Visumantragsteller

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Aktualisiert Mai 10 2023
Visum für Großbritannien

Die britische Regierung hat während der anhaltenden COVID-19-Pandemie die Visabeschränkungen für Unternehmer mit Migrationshintergrund, NHS-Mitarbeiter sowie Overstayer gelockert.

Strafen für die Überschreitung eines Visums für das Vereinigte Königreich wurden abgeschafft.

Darüber hinaus können NHS-Mitarbeiter – die sich derzeit mit einem Visum in Großbritannien aufhalten – überall im Land arbeiten, ohne dass es eine Begrenzung der Stundenzahl gibt, die sie arbeiten dürfen.

Ursprünglich veröffentlicht am 24. März 2020 – Coronavirus [COVID-19]: Ratschläge für Visumantragsteller für das Vereinigte Königreich und vorübergehende Einwohner des Vereinigten Königreichs – wurde kürzlich vom Innenministerium am 23. November 2020 aktualisiert.

Die Veröffentlichung des Innenministeriums und von UK Visas and Immigration bietet Ratschläge für –

Visa-Kunden und -Antragsteller im Vereinigten Königreich
Visa-Kunden außerhalb des Vereinigten Königreichs
Britische Staatsangehörige im Ausland, die einen Reisepass beantragen müssen

die von den COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen betroffen sind.

Von den Menschen im Vereinigten Königreich wird erwartet, dass sie „alle angemessenen Schritte unternehmen“, um das Vereinigte Königreich nach Möglichkeit zu verlassen. Andernfalls können sie einen Antrag auf Legalisierung ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich stellen.

Wer beabsichtigt, das Vereinigte Königreich zu verlassen, dies aber nicht kann – und sein Visum oder seine Aufenthaltserlaubnis zwischen dem 1. und 30. November 2020 abläuft –, kann eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer im Vereinigten Königreich beantragen. Diese zusätzliche Zeit wird als „außergewöhnliche Zusicherung“ bezeichnet und kann durch Ausfüllen eines Online-Formulars beantragt werden.

Die Ausnahmezusicherung gewährt einer Person zwar keine Aufenthaltserlaubnis, dient jedoch als kurzfristiger Schutz vor etwaigen nachteiligen Folgen nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

Alternativ müssen diejenigen, die beabsichtigen, im Vereinigten Königreich zu bleiben und ihren Aufenthalt zu legalisieren, die erforderliche Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Bedingungen ihres Urlaubs bleiben bis zur Entscheidung über ihren Antrag gleich.

Für einen Urlaub, der nach dem 31. Oktober 2020 abläuft, muss die Person ein Antragsformular aus dem Vereinigten Königreich einreichen.

Eine Person, die ihren Urlaub überschritten hat – d. h. ihr Visum oder Urlaub ist zwischen dem 24. Januar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen – wird „keine künftigen nachteiligen Einwanderungsfolgen“ erleiden, wenn sie währenddessen keinen Antrag auf Legalisierung ihres Aufenthalts gestellt hat dieser Zeitabschnitt. Wenn sie jedoch keinen Antrag auf Legalisierung ihres Aufenthalts gestellt oder einen Antrag auf eine Ausnahmezusicherung gestellt haben, müssen sie Vorkehrungen für die Ausreise aus dem Vereinigten Königreich treffen.

Ein Großteil der britischen Visa- und Staatsbürgerschaftsantragszentren (UKVCAS) ist für bestehende Kunden wieder geöffnet.

Personen, die sich für das Global Talent-Visum bewerben und deren Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist, weil sie keinen Visumsantrag stellen konnten, sind möglicherweise weiterhin berechtigt. Ihre Zustimmung wird jedoch akzeptiert, sofern beide Bedingungen erfüllt sind –

Ihre Zustimmung wurde entweder am oder nach dem 24. Januar 2020 erteilt
Sie beantragen ihr Visum vor dem 1. Januar 2021.

Anträge für das Global Talent-Visum, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, müssen im Einzelfall geprüft werden.

Diejenigen, die ein Start-up- oder Innovator-Visum beantragen und deren Aufenthaltsgenehmigung abläuft, weil sie nicht in das Vereinigte Königreich reisen können, sind möglicherweise weiterhin berechtigt, ein Visum zu beantragen. Alle Bewerbungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Wenn das 30-Tage-Visum einer Person für eine Reise nach Großbritannien zur Arbeit im Ausland, zum Studium im Ausland oder zum Familiennachzug abgelaufen ist oder bald ablaufen wird, kann sie bis zum Ablauf dieses Zeitraums „kostenlos ein Ersatzvisum mit geänderten Gültigkeitsdaten beantragen“. Jahr". Dies gilt jedoch nicht für andere Arten von Visa.

Das Ersatzvisumverfahren bleibt bis Ende 2020 bestehen.

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