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Veröffentlicht am April 20 2020

Die USA erlauben eine Aufenthaltsverlängerung angesichts von COVID-19

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By  Herausgeber
Aktualisiert Januar 18 2024

Nichteinwanderer können jetzt eine Aufenthaltsverlängerung beantragen [EOS] wenn sie aufgrund von COVID-19 unerwartet über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus in den USA bleiben müssen. Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde der Vereinigten Staaten [USCIS] hat diesbezüglich einen News Alert herausgegeben.  Die Entspannung kommt angesichts der Anerkennung des "einwanderungsbedingte Herausforderungen als direkte Folge des Coronavirus [COVID-19] Pandemie"  

Wer sich in einer Situation befindet, in der er die USA aufgrund der aktuellen Situation nicht verlassen kann, hat bestimmte Möglichkeiten. 

Beantragung einer Verlängerung

USCIS nimmt weiterhin Petitionen und Anträge entgegen und bearbeitet diese. Ein Nichteinwanderer, der die USA verlassen muss, aber aufgrund von COVID-19-Sondermaßnahmen nicht reisen kann, kann einen Antrag auf eine Aufenthaltsverlängerung (EOS) oder eine Statusänderung (COS) stellen.  Viele USCIS-Formulare können online eingereicht werden.

Pünktliche Einreichung

Dem Nichteinwanderer entsteht kein rechtswidriger Aufenthalt, wenn der EOS- oder COS-Antrag anhängig ist. Hierzu muss der EOS- oder COS-Antrag „fristgerecht und nicht leichtfertig“ eingereicht worden sein.  Wenn ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts in den USA rechtzeitig nach Ablauf von I-94: Arrival/Departure Record (sofern zutreffend) eingereicht wird, wird die Beschäftigungserlaubnis beim gleichen Arbeitgeber automatisch um bis zu 240 Tage verlängert. Für die automatische Verlängerung gelten die Bedingungen der vorherigen Genehmigung.

Verzögerungen bei der Einreichung von Anträgen können in Betracht gezogen werden

USCIS hat Antragsteller und Petenten daran erinnert, dass durch COVID-19 verursachte Verzögerungen in Betracht gezogen werden könnten. Laut USCIS gilt dies als Verzögerung bei der Einreichung von Dokumenten aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Wenn gemäß den geltenden Vorschriften ein EOS- oder COS-Antrag eingereicht wird – auf den Formularen I-129: Petition für einen nicht eingewanderten Arbeitnehmer oder I-539: Antrag auf Verlängerung/Änderung des Nichteinwanderungsstatus – kann USCIS die nicht rechtzeitige Einreichung entschuldigen nach Ablauf der genehmigten Zulassungsfrist.  Um die Verzögerung bei der Einreichung zu entschuldigen, muss die Verzögerung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. COVID-19 wird als solches betrachtet.   Vom Antragsteller oder Antragsteller wird erwartet, dass er glaubwürdige Beweise zur Stützung seines Antrags vorlegt. Die Dauer der Verzögerung muss den Umständen angemessen sein. USCIS wird solche Anfragen von Fall zu Fall prüfen.

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